29. April 2024 – Isabell Wüppenhorst
Eine Abmahnung ist zunächst immer ein Schock für den Arbeitnehmer. Vor allem, wenn der Vorwurf haltlos ist und der Arbeitnehmer sich keiner Schuld bewusst ist.
Eine Abmahnung ist zunächst immer ein Schock für den Arbeitnehmer. Vor allem, wenn der Vorwurf haltlos ist und der Arbeitnehmer sich keiner Schuld bewusst ist. Daher gilt es, nach Erhalt der Abmahnung schnell und überlegt zu handeln. Wir zeigen Euch, welche Optionen Euch zur Verfügung stehen, wenn Ihr eine Abmahnung in den Händen haltet.
Folgende Optionen sind möglich:
Zunächst einmal müsst Ihr wissen, dass Ihr auf jeden Fall auf eine Abmahnung reagieren solltet. Denn wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, dass Ihr das unterstellte Fehlverhalten weiter fortführt, kann er Euch zwar immernoch nur ordentlich kündigen, aber in Ausmahmefällen auch fristlos. Dies kann zu weitreichenden Folgen führen, wie der Sperrung des Arbeitslosengeldes. Es empfiehlt sich, bei einer Abmahnung einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten, der viel Erfahrung auf diesem Gebiet mit sich bringt und Euch tatkräftig unterstützen kann.
Prüft die Abmahnung
Es gibt keine formalen Vorgaben für eine Abmahnung. Sie muss aber bestimmten inhaltlichen Vorgaben entsprechen. Folgendes muss in einer Abmahnung enthalten sein:
- Das Fehlverhalten muss konkret benannt werden.
- Es muss Bezug auf den Arbeitsvertrag genommen werden.
- Es muss zum Unterlassen des Fehlverhaltens aufgerufen werden.
- Es muss eine Androhung der Kündigung enthalten sein. Wenn eine Abmahnung diese aufgeführten inhaltlichen Vorgaben nicht erfüllt, könnt Ihr eine Gegendarstellung des Sachverhalts darlegen.
Schreibt eine Gegendarstellung
Größere Unternehmen haben häufig einen Betriebsrat. Dieser steht Arbeitnehmern unterstützend zur Seite, sofern auch er der Meinung ist, dass die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist. Der Betriebsrat wird in diesem Fall eine Beschwerde einreichen und sich für eine Rücknahme starkmachen. Wenn kein Betriebsrat vorhanden ist oder Ihr den Betriebsrat nicht einschalten wollt, könnt Ihr auch selbst aktiv werden. Und zwar indem Ihr eine schriftliche Gegendarstellung schreibt. Hierfür müsst Ihr Beweise sammeln und auch Zeugen benennen. Allerdings bedarf es hier Fingerspitzengefühl, damit die Gegendarstellung nicht als Schuldeingeständnis ausgelegt werden kann. Ein Anwalt wird Euch hier helfen und bei der Formulierung der Gegendarstellung beraten. Die Gegendarstellung muss ebenfalls in die Personalakte aufgenommen werden. Übrigens, für den Fall, dass Ihr berechtigterweise eine Abmahnung erhalten habt, könnt Ihr ein Entschuldigungsschreiben formulieren. Dadurch könnt Ihr das Risiko einer Kündigung reduzieren.
Leitet juristische Schritte ein
Als letzten Schritt habt Ihr als Arbeitnehmer die Möglichkeit, juristisch gegen die Abmahnung vorzugehen. Hier solltet Ihr Euch auf jeden Fall anwaltlich vertreten lassen. Der Anwalt wird den Schriftverkehr übernehmen und Euch bei einer Klage vertreten. Im Vorfeld solltet Ihr aber genügend Beweise gesammelt haben, die gegen die Abmahnung sprechen. Sieht das Gericht die Abmahnung als falsch an, muss der Eintrag aus Eurer Personalakte gelöscht werden. Außerdem muss die Gegenseite die Kosten für das Verfahren übernehmen. Da Ihr nie sicher sein könnt, ob Ihr das Verfahren wirklich gewinnt, solltet Ihr über eine Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenbeihilfe nachdenken. Denn eine Klage kann ganz schön kostspielig werden.
Fazit: Der erste Impuls einer ungerechtfertigten Abmahnung ist oft, direkt in den Arbeitsstreik zu gehen. Das sollten Arbeitnehmer aber lieber nicht tun. Besser ist es, einen Anwalt einzuschalten und gemeinsam mit ihm gegen die Abmahnung vorzugehen. Dafür stehen Euch verschiedene Optionen zur Verfügung.