Altersvorsorge

Möglichkeiten zur Erhöhung des Renteneinkommens

Zwei Papierrentner stehen auf Geldmünzen
Foto: ITTIGallery, Shutterstock

Ausweislich einer Antwort des Sozialministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion liegt die durchschnittlich überwiesene gesetzliche Rente derzeit bei 982 Euro im Monat. Weitere Alterseinkommen, wie zum Beispiel Betriebsrenten, wurden hierbei nicht berücksichtigt. Angesichts dieser Zahlen ist es nicht verwunderlich, dass die Bevölkerung zunehmend auf private Altersvorsorgemaßnahmen setzt, um die Lücke zwischen den zu erwartenden Bezügen und dem persönlichen finanziellen Bedarf zu schließen. Während sich die klassische private Rentenversicherung an sicherheitsbewusste Personen in der Erwerbsphase richtet, ist die Leibrente eine denkbare Möglichkeit für Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses, die sich sogar bereits im Rentenbezugsalter befinden können.

Die Leibrente – das Vorsorgeprodukt für Eigentümer

Bei der Leibrente handelt es sich um eine Sonderform des Immobilienverkaufs. Im Rahmen der Veräußerung des Hauses oder der Wohnung an einen Dritten wird zugunsten des bisherigen Eigentümers ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart. Der Immobilienkäufer verpflichtet sich anstelle eines einmaligen Kaufpreises eine monatliche Rente zu zahlen. Alternativ sind allerdings auch höhere Teilzahlungen möglich, die zum Beispiel quartalsweise oder pro Jahr zu erbringen sind. Im Regelfall wird vereinbart, dass der Erwerber die Grundsteuer und weitere Gebühren zu übernehmen hat. Auch die Übernahme von Instandhaltungsmaßnahmen durch den Käufer wird regelmäßig vertraglich festgehalten. In Deutschland haben sich die aufgeschobene Zeitrente, die verlängerte Leibrente und die abgekürzte Leibrente als Formen des besonderen Immobilienverkaufs etabliert. Unter https://www.finanzen.de/altersvorsorge/leibrente können weitere Informationen aufgerufen werden. Die Höhe der Leibrente, die angeratenen vertraglichen Regelungen sowie die Vor- und Nachteile der Leibrente werden auf dieser Seite näher dargestellt.

Riester-Rente - staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge

In der Erwerbsphase kommt regelmäßig die Riester-Rente für die private Altersvorsorge infrage, die mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen verbunden ist. Grundsätzlich sind die Personengruppen förderberechtigt, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, damit rentenversicherungspflichtig sind und in Deutschland arbeiten. Bei Verheirateten ist es ausreichend, wenn eine Person die Voraussetzungen erfüllt. Nicht gefördert werden unter anderem Studentinnen und Studenten, nicht pflichtversicherte Selbständige, Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher und freiwillig Versicherte. Seitens des Staates werden nur zertifizierte Finanzprodukte gefördert. Zu den Anlagemöglichkeiten zählen Fondssparpläne, Banksparpläne, Rentenversicherungen und Wohn-Riester / Eigenheimrente. Die Riester-Rente umfasst eine Grundzulage von 175 Euro, einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro, einen Sonderausgabenabzug bei der Steuer und eine Zulage je Kind. Mitunter Familien mit Kindern sowie Arbeitnehmer mit nicht so hohem Einkommen profitieren in einem größeren Maße von der staatlichen Förderung.

Die ungeförderten Vorsorgeformen in der Übersicht

Ein Blick auf die Änderungen bei der Rente in 2021 offenbart, dass die reguläre Altersgrenze weiter angehoben wurde und im Jahre 2031 die avisierte Zielmarke von 67 Jahren erreicht wird. Die verlängerte Einzahlungsphase wird in Deutschland zunehmend für den Abschluss von ungeförderten, selbst finanzierten Vorsorgeprodukten genutzt. Zu den bekanntesten Formen zählt die klassische Lebensversicherung, bei der die langfristig gezahlten Beiträge einmalig zu einem festgelegten Zeitpunkt und zu einem garantierten Zins ausgezahlt werden. Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung wird ein Teil der Beiträge in Fonds angelegt. Je nach Börsenkurs ist eine deutliche Erhöhung des Auszahlungsbetrages möglich, doch liegt auch ein Verlust im Bereich des Möglichen. Als weitere ungeförderte Vorsorgeform ist die private Rentenversicherung zu nennen. Wie bei der Lebensversicherung gibt es eine klassische Variante mit garantierter Rendite und eine fondsgebundene Form mit Aktienanteil. Bei einer privaten Rentenversicherung erfolgt die monatliche Auszahlung bis zum Lebensende.

undefined
Radio Hamburg Live
Audiothek