Interview mit Hamburger Hausarzt

Brauchen Menschen mit Atemwegserkrankungen ein Attest?

Wer unter Atemwegserkrankungen leidet, muss keine Mundschutzmaske tragen. Aber benötigt man dann ein Attest? Das erklärt uns jetzt ein Hamburger Hausarzt.

Frau im Park trägt Mundschutz
Foto: Shutterstock

Seit der Maskenpflicht ist die Mundschutzmaske zu unserem täglichen Begleiter geworden. Allerdings muss der Mundschutz nicht von jedem getragen werden. Nicht nur Kinder unter 6 Jahren, sondern auch Menschen mit Behinderungen, einer Atemwegserkrankungen oder der Krankheit COPD, einer chronischen Lungenkrankheit, sind von der Regel ausgeschlossen. Sollte man sich trotz dessen ein Attest beim Arzt besorgen? Wir haben einen Hamburger Hausarzt gefragt.

Peter Tschentscher

Bürgermeister Peter Tschentscher hat sich auch zu der Ausnahme für Allergiker und Menschen mit Atemwegserkrankungen geäußert. Es gebe keine Ausweispflicht und man rechnet eher mit der Kulanz der Ladenbesitzer, den kranken nicht- Maskenträgern zu glauben, dass sie krank sind.

Hamburger Hausarzt

Wir haben auch Dr. Steinberg, Hausarzt in Rahlstedt, zu der Situation einige Fragen gestellt.

Wie läuft Attest-Geschäft?

Dr. Steinberg: Es hat sich nicht viel geändert. Nur sehr wenige Menschen holen sich einen Attest, es herrscht also keine große Anfrage.

Warum kosten Masken Geld?

Dr. Steinberg: Das liegt an der Gebührenordnung für Ärzte, an die wir gebunden sind. Daher können wir keine unentgeltliche Leistungen bringen.

Was kostet ein Attest?

Dr. Steinberg: Es hängt davon ab, wie ausführlich ein Attest ist, was wiederum auf die Erkrankung ankommt. In der Regel kostet dieser aber nicht mehr als 10 Euro.

Wenn ich eine schwere Lungenkrankheit habe, warum habe ich keine Bescheinigung in der Tasche?

Dr. Steinberg: Ärzte können solchen Patienten Bescheinigungen mitgeben. Besonders diese Patienten sind ja gefährdet. Für diese Risikogruppe wäre nicht nur ein Mundschutz gut, sondern zum Eigenschutz noch ein qualitativ hochwertiger Schutz. Beim Tragen einer Mundschutzmaske ist das Atmen nämlich deutlich erschwert. Wenn jemand beispielsweise an COPD erkrankt ist, muss man die Person von der Maskenpflicht befreien. Das geht beispielsweise mit einem Attest. Die Gesundheitsbehörden würden das sicherlich so tolerieren, allerdings gibt es da noch kein konkretes Statement.

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