Regeln im Einzelhandel

Darf einem der Zutritt ohne Maske verwehrt werden?

Können einem Ladeninhaber den Zutritt ohne Maske verwehren? Das verrät uns die Geschäftsführerin des Handelsverband Nord.

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Seit dem 27.04. gilt die Maskenpflicht bei uns in Hamburg. In Geschäften, Supermärkten sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen wir eine Mundschutzmaske tragen. Da kommen viele Fragen auf. Können einem Ladeninhaber den Zutritt ohne Maske verwehren? Und müssen Angestellte denn offiziell auch eine Maske tragen? Wir haben Brigitte Nolte, Geschäftsführerin des Handelsverband Nord, gefragt.

Darf ein Ladeninhaber den Zutritt zum Laden verweigern, auch wenn die Person sagt, sie hat Asthma?

Brigitte Nolte: Ladeninhaber sind verpflichtet jemanden ohne Maske den Zutritt zu verwehren. Es ist aber ja in der Grundverordnung vorgesehen, dass Risikogruppen keine Maske tragen müssen. Ich finde es nicht gut, wenn Atteste kontrolliert werden. Ein entsprechendes Recht müsste bei den Bürgern verordnet werden.

Darf der Einzelhandel also den Eintritt verweigern?

Brigitte Nolte: Bislang ist klar, er MUSS den Zutritt verwehren für alle Menschen ohne Mundschutzmaske.

Müssen die Mitarbeiter im Einzelhandel eine Maske tragen?

Brigitte Nolte: Ja, die Mitarbeiter eines Einzelhandels in Hamburg müssen einen Mundschutz tragen. In Bereichen hinter einer Scheibe an der Kasse oder überall, wo genug Abstand besteht, hinter einer Bedien-Theke zum Beispiel, kann man die Maske abnehmen. Auf der Fläche ist es aber für alle Mitarbeiter verpflichtend.

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