Coronalockerungen in Hamburg

Die neuen Kontaktbeschränkungen im Detail erklärt

Zwei Haushalte mit maximal zehn Personen - aber nur draußen? Drinnen darf man was? Wir klären auf und sagen euch, welche Kontaktbeschränkungen jetzt genau gelten.

Abstandsregelung, Straßenschild, Corona
Foto: Shutterstock

Seit Mittwoch (12.05.) gelten einige Corona-Lockerungen in der Stadt, unter anderem haben Cafés und Restaurants wieder geöffnet - und dort dürften sich die Hamburger jetzt auch wieder mit mehreren Leuten treffen, aber nicht mit jedem. Und wie ist das zu Hause - wer darf rein in die Wohnung wer nicht? Welche Regelungen sonst noch im Umgang mit anderen Menschen gelten, erklären wir euch hier.

Diese Regelungen gelten außer Haus

Darf man jetzt mit mehreren Freunden essen gehen ins Restaurant oder draußen unterwegs sein?

Kein Problem, wenn diese Freunde alle aus EINEM Haushalt kommen. Also zum Beispiel kann sich eine Person mit den Mitbewohner einer anderen Hausgemeinschaft draußen oder im Restaurant treffen - insgesamt dürften es aber nicht mehr als zehn Personen sein. Zum Beispiel man selbst samt Partner noch jemand aus der eigenen Hausgemeinschaft und dann noch bis zu sieben andere Personen, wenn die auch alle aus einem Haushalt kommen.

Gelten hier auch die Abstandsregeln?

Die 1,50 Meter Mindestabstandsregelung gilt dann nicht. Man muss aber als Gruppe den Abstand zu den anderen, die nicht zur eigenen Gruppe gehören einhalten, ganz klar.

Mit wie vielen unterschiedlichen Leuten darf man sich treffen?

Im Prinzip mit so vielen Leuten man möchte. Es muss also nicht immer derselbe Haushalt sein, mit dem man sich trifft. Es gibt also keine Begrenzung.

Diese Regelungen gelten zu Hause

Worauf muss man achten, wenn man Freunde und Bekannte zu sich nach Hause einlädt?

Da sagt die Verordnung nur ganz klar: keine Feiern und keine Partys zu Hause. Es gibt aber explizit kein Besuchsverbot. Dabei gilt aber nach wie vor die Ansage, dass man trotzdem seine Kontakte auf ein Minimum beschränken sollte. Auch da appelliert der Hamburger Senat an das Verantwortungsbewusstsein eines jeden Einzelnen. Denn, nur weil man etwas darf, heißt es also nicht, dass man es auch wirklich tun sollte. Ausdrücklich abgeraten wird zum Beispiel nach wie vor davon die Großeltern zu besuchen, weil diese zur Risikogruppe gehören.

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