1,5 Meter Abstand, Trennwände, Masken

Diese Regeln sollen ab sofort am Arbeitsplatz gelten

Damit auch die Menschen in den kommenden Wochen und Monaten zu ihrem Arbeitsplatz zurückkehren können, hat der Bund am 16. April 2020 umfassende Neuerungen des Arbeitsschutzgesetzes erlassen.

Menschen mit Mundschutz bei der Arbeit
Foto: Shutterstock

Für die schrittweise Rückkehr von mehr Beschäftigten an den Arbeitsplatz sollen bundesweit einheitliche Regeln zum Schutz gegen das neuartige Coronavirus greifen. Das Bundeskabinett beschloss dafür zusätzliche verbindliche Standards, wie Arbeitsminister Hubertus Heil am Donnerstag (16.04.) in Berlin mitteilte. "Wer in diesen besonderen Zeiten arbeitet, braucht auch besonderen Schutz", sagte der SPD-Politiker. Auf die Standards könnten sich alle verlassen und daran müssten sich auch alle halten.

Überall muss Mindestabstand eingehalten werden

Konkret wird unter anderem grundsätzlich vorgegeben, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen auch bei der Arbeit einzuhalten ist - und zwar in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen. Dafür müssten Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt werden. Wo dies nicht möglich ist, seien alternativ etwa Trennwände zu installieren. Ist auch das nicht machbar, sollen die Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und auch für Kunden und Dienstleister zur Verfügung stellen.

Abstandsregelungen in allen Bereichen

Abläufe sollen so organisiert werden, dass Beschäftigte möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Dies gelte etwa für Pausen, Schichtwechsel oder Anwesenheiten im Büro. Für Beschäftigte gelte der Grundsatz: "Niemals krank zur Arbeit", sagte Heil. Wer Symptome wie leichtes Fieber habe, solle den Arbeitsplatz verlassen oder zu Hause bleiben, bis der Verdacht ärztlich aufgeklärt ist.

Kontrollen und Strafen angekündigt

Es handele sich um verbindliche Regeln, sagte Heil. Die Behörden würden die Einhaltung auch stichprobenartig kontrollieren. Man gehe aber davon aus, dass sich die Unternehmen an die Vorgaben halten. Bei den Beratungen zu den neuen Regeln seien Arbeitgeber und Gewerkschaften mit an Bord gewesen. Es gehe nicht darum, die Wirtschaft mit Ordnungswidrigkeitenandrohungen zu belasten.

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