19. April 2021 – Sebastian Tegtmeyer

Ausgangsbeschränkungen ab 22 Uhr

Einigung zu Bundes-Notbremse

Die Fraktionen von SPD und Union haben an dem Entwurf für die sogenannte Bundes-Notbremse noch einige Änderungen vorgenommen. Der Einzelhandel soll zumindest eingeschränkt weiter arbeiten können. Auch nächtliches Joggen bleibt teilweise erlaubt.

Die bundesweiten Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollen nun doch etwas weniger streng ausfallen als ursprünglich geplant. Das teilten Abgeordnete von SPD und Union am Montag nach Beratungen über das neue Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite mit. Nächtliche Ausgangsbeschränkungen soll es demnach zwischen 22 Uhr und 5 Uhr geben. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt sein. Im Einzelhandel soll das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) auch bei hohen Infektionszahlen weiterhin möglich sein. Für Schulen wäre, wenn das Gesetz so vom Bundestag beschlossen wird, Distanzunterricht ab einem Inzidenzwert von 165 verpflichtend. Im ursprünglichen Entwurf war hier ein Schwellenwert von 200 genannt worden.

Regelungen gelten vorerst bis 30. Juni

Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll Sport in Gruppen weiter möglich sein. Arbeitgeber müssen zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen. Alle Regelungen sind erst einmal befristet - bis zum 30. Juni. Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, Einschränkungen des öffentlichen Lebens bundesweit einheitlich zu regeln - mit der sogenannten Notbremse: Falls die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 Fällen pro 100.000 Einwohner liegt, sollen dort jeweils die gleichen Regeln gelten.

Bundesrat muss noch zustimmen

Der Bundestag will am Mittwoch über die Änderungen im Bevölkerungsschutz abstimmen. Dann muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren. In einem früheren Entwurf waren nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab 21 Uhr vorgesehen. Vor allem dieser Punkt hatte in der Opposition für massive Kritik gesorgt.

Bundesregierung kann keine einheitlichen Festsetzung von Corona-Maßnahmen erlassen

Neu ist zudem, dass die Bundesregierung keine Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie am Bundestag vorbei erlassen kann. Die alte Fassung des Gesetzentwurfs sah vor, dass die Bundesregierung ermächtigt wird, "zur einheitlichen Festsetzung von Corona-Maßnahmen Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen". Der Bundestag muss zustimmen. "Ohne jedwede Vorbehalte oder Bedingungen", sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese. Das sei für seine Fraktion in den Verhandlungen mit der Union der entscheidende Punkt gewesen.

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