Wie der NDR berichtet, will Hamburg an diesem Donnerstag (02.04.) eine neue Verordnung zur Corona-Pandemie beschließen, die auch Bußgelder bei Verstößen enthält.
Das sagte Hamburgs Innensenator Andy Grote dem Radiosender NDR 90,3. Wer beispielsweise den Mindestabstand nicht einhält, muss demnach künftig mit einem 150 Euro Bußgeld rechnen.
Wenige Verstöße pro Tag
Wie Grote in dem Interview sagte, würden sich die meisten Hamburger an die Vorgaben halten. Die Polizei stelle trotzdem pro Tag eine dreistellige Zahl an Verstößen fest. Beispiele seien Treffen von Jugendgruppen oder Gastronomen, die ihr Restaurant trotz der Vorgabe öffnen.
Bußgelder ab 150 Euro
Diese Ordnungswidrigkeiten sollen künftig mit Bußgeldern sanktioniert werden. Grote: "Bei den Dingen, die einen persönlich betreffen wie Abstand halten, nicht in zu großen Gruppen unterwegs sein, das fängt immer bei 150 Euro an. Da, wo es um Gewerbebetriebe geht, die geschlossen sein müssten und sich aber nicht daran halten, da sind wir so zwischen 2.500 und 5.000 Euro. Das kann aber auch im Wiederholungsfall bis zu 25.000 Euro gehen." Genau geregelt werden auch Verstöße wie das Öffnen von Friseursalons, Spielhallen oder Fitnessstudios oder die Durchführung von Busreisen oder Feiern.
Regelung ab Freitag (03.04.)
Auch Eltern, die mit ihren Kindern einen gesperrten Spielplatz betreten würden, müssen künftig mit 150 Euro Bußgeld rechnen. Bei mehrfachen Verstößen werde es teurer, so Grote. Wenn der Senat an diesem Donnerstag (2. April) sein "Go" gibt, würde die Regelung ab Freitag (3. April) gelten.
UPDATE: So sehen die Regelungen aus
Um gegen Zuwiderhandlungen einheitlich und noch zielgerichteter vorgehen zu können, hat der Senat am Donnerstag (02.04.) Bußgeldsätze von 150,- bis 25.000,- Euro festgelegt. Der neue Bußgeldkatalog tritt ebenso wie die Rechtsverordnung zu Freitag, den 3. April 2020, in Kraft und ist in Kürze online unter www.hamburg.de/coronavirus/ transparent und für jeden einsehbar.
Die genannten Regelsätze gelten für einen Erstverstoß. Sie sind bei Folgeverstößen bzw. mehrmaligen Verstößen jeweils zu verdoppeln. Bei Wiederholungsverstößen im gewerblichen Bereich kann eine Geldbuße bis zu 25.000,- Euro verhängt werden.
Verstöße gegen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes werden in den dort genannten Fällen weiterhin als Straftat verfolgt. Bei strafrechtlicher Relevanz kann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden (§§ 74, 75 IfSG). Als Straftat wird u.a. ein Verstoß gegen eine Quarantäne-Anordnung oder gegen das berufliche Tätigkeitsverbot bewertet. Wer durch einen Verstoß nachweislich das Corona-Virus weiterverbreitet, muss mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Höhe der Bußgelder bei Verstoß gegen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Regelsatz-Bußgeldhöhe 150 Euro bei
Regelsatz-Bußgeldhöhe bis zu 1.000 Euro bei
Regelsatz-Bußgeldhöhe bis zu 2.500 Euro bei
Regelsatz-Bußgeldhöhe bis zu 4.000 Euro bei
Regelsatz-Bußgeldhöhe bis zu 5.000 Euro bei