Tipps der Verbraucherzentrale

Homeoffice: So explodiert die Stromrechnung nicht

Aktuell spielt sich das Leben von vielen Menschen zu Hause ab. Dadurch steigen natürlich auch die Stromkosten. Wie ihr Strom sparen könnt, erfahrt ihr hier.

europäische Steckdose, Strom
Foto: Shutterstock

Durch die Corona-Pandemie spielt sich das Leben momentan überwiegend in den eigenen vier Wänden ab, was zur Folge hat, dass die Stromkosten natürlich in die Höhe schnellen. Diese kann man aber durch bewusstes Verhalten in Grenzen halten, was nicht nur die Umwelt, sondern auch dem Geldbeutel zu Gute kommt.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat einige Tipps zusammengestellt, worauf ihr achten solltet, um Strom zu sparen.

Lieber Laptop als PC verwenden: Viele Menschen arbeiten aktuell im Homeoffice. Wenn möglich, nutz für eure Arbeit am Schreibtisch einen Laptop oder Notebook. PCs verbrauchen in der Regel deutlich mehr Strom.

Laptop und PC in den Energiesparmodus schalten: Die meisten Geräte besitzen einen Energiesparmodus, in den sie sich nach einer bestimmten Zeit der Untätigkeit automatisch schalten. Diese Funktion sollte aktiviert sein.

Kein Standby-Betrieb: Fernseher oder Spielekonsolen stehen in der Regel auf Standby, wenn sie gerade nicht benutzt werden. Aber auch dieser Modus verbraucht Strom, deshalb ausschalten.

Strommessgerät benutzen: Kauft euch im Baumarkt ein Strommessgerät. So könnt ihr den Verbrauch verschiedener Geräte im Blick behalten. Gleichzeitig können eure Kinder spielerisch für einen sparsamen Umgang mit Elektrogeräten sensibilisiert werden.

Stromzähler ablesen: Checkt wöchentlich euren Stromzähler und behalten so den Stromverbrauch im Haushalt im Blick.

Vorsicht bei Anbieterwechsel

Um die finanzielle Belastung für Verbraucher in Folge der Corona-Pandemie abzufedern, hat die Bundesregierung neue gesetzliche Regelungen erlassen. Diese gelten seit dem 1. April. Demnach besteht für Verträge der Grundversorgung (Strom, Wasser, Heizung...) bis zum 30. Juni 2020 ein sogenanntes Leistungsverweigerungsrecht. Wer die existenzsichernden Verträge nicht bedienen kann, gerät nicht in Zahlungsverzug. Aber: Die Zahlungen sind nur aufgeschoben (nicht aufgehoben) und müssen zu einem späteren Zeitpunkt geleistet werden.

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät: Dieser Schutz gilt für Verträge, die vor dem 8. März 2020 abgeschlossen wurden. Bei neueren Verträgen könnt ihr euch nicht auf diese neuen Regelungen berufen. Zieht einen Anbieterwechsel also nur dann in Betracht, wenn ihr den neuen Vertrag auch in Zeiten der Corona-Pandemie finanzieren könnt.

(Verbraucherzentrale Hamburg)

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