Das sind die Möglichkeiten

Muss ich meine Anzahlung für den Urlaub trotz Reiseverbot leisten?

Bis Ende April darf offiziell nicht touristisch verreist werden. Was man jetzt wegen der Anzahlung tun kann, erfahrt ihr bei uns.

Strand Sonnenschirm Liegestühle Sonnenaufgang
Foto: Shutterstock

Der Urlaub ist gebucht und die Anzahlung steht an. Doch bis Ende April ist das Verreisen sowieso verboten. Jedenfalls aus touristischen Gründen. Selbst wenn es demnächst eine neue Verordnung gibt, die besagt, dass man wieder als Tourist durch die Welt fliegen darf, bedeutet das nicht, dass diese Regelung für alle Länder gilt. Jedes Land hat seine eigenen Bestimmungen. Also besteht die Frage, die es mit den Rechten bei einer Reiseanzahlung aussieht.

Mit Stornierungskosten ist zu rechnen

Viele Menschen buchen ihren Jahresurlaub im Januar oder sogar davor. Dort stand in diesem Jahr allerdings noch nicht fest, dass das Coronavirus solche Auswirkungen auf uns haben würde. Nun sind viele Menschen, die eine Reise bereits gebucht haben und bei denen An- oder Restzahlungen anstehen, verunsichert. Denn sie wollen sich nicht mit einem Gutschein über den gezahlten Reisebetrag begnügen. Reiseveranstalter hingegen sehen diese Reaktion als Zahlungsverzug und drohen sogar, dass eine verspätete Zahlung als Absage gilt und somit Stornierungskosten einbehalten oder einfordern würden.

Berufung auf Gesetzbuch

Es gibt jedoch eine Möglichkeit, auf Zeit zu spielen und eine Zahlung hinauszuzögern: "Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug, kann der Reiseveranstalter erst nach einer Mahnung und Setzen einer angemessenen Zahlungsfrist (in der Regel 14 Tage) vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen (Bürgerliches Gesetzbuch, Paragrafen 280 II, 286, 323). Der Reiseveranstalter darf außerdem erst dann eine Zahlung vor Reiseende fordern oder annehmen, wenn er einen Sicherungsschein übergeben hat. Dieser sichert den Kunden im Fall einer Insolvenz des Veranstalters ab", heißt es aus der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale.

Nachbesserungen erwartet

Verbindliche Regelungen, die über den 3. Mai 2020 hinausgehen, gibt es für Deutschland bisher nicht. Aufgrund dessen gibt es auch weiterhin Verunsicherungen bezüglich der rechtlichen Lage, was Reisen angeht: „Wir als Verbraucherschützer halten eine Verlängerung der Reisewarnung über einen längeren Zeitraum für dringend geboten“, so Stefan Bock, Vorstand der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „In dieser unsicheren Zeit benötigen Verbraucher Rechtssicherheit, damit sie anstehende Entscheidungen treffen und zumindest für ein paar Wochen vorausplanen können. Hier erwarten wir Nachbesserungen.“

Wie man jetzt vorgehen kann

Um sich ein bisschen Klarheit zu verschaffen, gibt es von test.de folgende Tipps. Zum Einen kann bei Unsicherheit die Reise storniert werden. Dafür fallen meistens Stornierungskosten an, die sich auf die Höhe der Anzahlung belaufen. Diese Gebühr kann jedoch zurückgefordert werden, wenn sich herausstellt, dass die Reise von den Regelungen der Pandemie betroffen gewesen wäre.

Eine zweite Möglichkeit ist, die Restzahlungen zu tätigen. Wie bereits erwähnt, gibt es bei Insolvenz des Reiseunternehmens eine Absicherung in Form eines Sicherungsscheins, der bei der Buchungsbestätigung enthalten gewesen sein sollte. Ein paar Reiseveranstalter wie Schauinsland Reisen verzichten ohnehin auf das Einfordern von Zahlungen für Reisen im Mai 2020. Auch TUI meint, Reisen, die für Mai gebucht worden sind, könnten kostenfrei auf einen späteren Zeitpunkt umgebucht werden. DER Tour hat das gleiche Angebot, weist aber darauf hin, dass Umbuchungen bis 10 Tage vor dem Antritt der eigentlichen Reise getätigt werden muss.

Wann kann ich wieder reisen?

Ab wann man wieder verreisen kann, hängt vom Auswärtigen Amt und von den einzelnen Reiseländern ab. Bisher gibt es keine Reisewarnungen für den Sommermonat. Sollte sich das nicht ändern und erlaubt es auch die Bestimmung des Ziellandes, dass man dort touristisch einreisen kann, dann kann die Reise stattfinden. Als Folge dessen ist auch eine kostenlose Stornierung nicht mehr möglich.

Auch mit Buchungen für Reisen im Sommer sollte man vorsichtig sein. Die Situation lasse sich sehr schwer abschätzen. Länder wie Spanien sind voraussichtlich noch bis einschließlich Mai für Touristen "gesperrt". Ab August erhofft man sich eine kleine Lockerung. Ob diese tatsächlich vorgenommen werden kann, steht noch nicht fest.

Reisen innerhalb Deutschlands, besonders an die Nord- und Ostsee könnten hingegen schon bald wieder erlaubt sein.

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