20. Januar 2021 – Sebastian Tegtmeyer
Wer kann, soll im Homeoffice arbeiten. Doch wie bin ich eigentlich versichert, wenn ich zu Hause arbeite? Gelten da die gleichen Rechte wie im Büro?
Für viele Menschen sind die eigenen vier Wände bereits seit Wochen das eigene Büro. Doch wie sieht es da eigentlich mit dem Versicherungsschutz aus? Wer zahlt, wenn ich auf dem Weg zur Toilette umknicke und mir den Knöchel verstauche? Gilt das dann auch als Arbeitsunfall? Wir klären auf.
Sturz in der Wohnung
Wer zu Hause über ein Arbeitsmittel stolpert, beispielsweise ein Computerkabel oder einen Aktenordner, ist über die Versicherung geschützt. Wichtig ist dabei, dass es sich um ein arbeitsbezogenes Hindernis handelt, nicht um die Spielzeugautos der Kinder.
Der Weg zur Toilette
Knicke ich im Büro auf meinem Weg vom Arbeitsplatz auf die Toilette um, gilt das als Arbeitsunfall. Passiert mir das gleiche zuhause im Homeoffice, ist man nicht versichert.
Weg zur Kita oder Schule
Auch hier gibt es ähnlich wie beim Weg zur Toilette einen Unterschied. Bin ich auf dem Weg zur Firma und liefere meine Kinder dabei in der Kita oder der Schule ab, gilt der Versicherungsschutz. Arbeitet man im Homeoffice, ist dieser Betriebsweg nicht versichert.