28. Oktober 2021 – Stefan Angele
Viele Betroffene in Not
Ärger um Rückzahlung von Corona-Soforthilfen
Foto: Shutterstock
Viele Friseure, Kosmetiker und andere Handwerker in Hamburg müssen die Corona-Soforthilfen vom vergangenen Jahr entweder ganz oder teilweise zurückzahlen. Bei uns haben sich einige Betroffene gemeldet - und auch die Handwerksammer bestätigt uns das Problem.
30. März 2023 – Sebastian Tegtmeyer
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Zeitpunkt der Antragsstellung häufig das Problem
Das liegt demnach daran, dass die Höhe der Hilfen sich auf die drei Monate ab dem Tag der Antragsstellung beziehen. Viele hatten jedoch zunächst versucht, selbst klar zu kommen - und dann ist der Zeitraum vor der Erholung der Geschäfte nicht komplett berücksichtigt. Eine rückwirkende Betrachtung gibt es für die Betriebe also nicht. "Viele Frisöre und auch andere Handwerker haben erst einmal von dem ersparten gelebt, bevor sie dann eine Hilfe beantragt haben. Vielleicht war zu diesem Zeitpunkt oder dann innerhalb der drauffolgenden drei Monate das schlimmste dann schon vorbei", erklärt Handwerkskammerpräsident Hjalmar Stemmann.
Handwerkskammer bemängelt Vergabepraxis
Laut Handwerkskammerpräsident ergibt sich durch den knappen Betrachtungszeitraum für die Hilfen ein verzerrtes Bild. "Es haben zwar, gerade in der Frisörbranche, Betriebe Umsätze nachgeholt, aber nicht in dem Umgang, in dem er verloren gegangen ist. Die Kunden sind natürlich nicht im Mai zweimal zum Haareschneiden gekommen und haben nicht ihren Termin aus März und April nachgeholt", so Stemmann. Deshalb wäre es vernünftiger laut Stemmann, wenn sich der Berechnungszeitraum auf 12 Monate beziehen würde.
Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
16. November 2021 – Sebastian Tegtmeyer
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Finanzbehörde bessert nach
Die Hamburger Finanzbehörde hat inzwischen angekündigt, die zinslose Stundung bei den Corona- Soforthilfen zu verlängern und zwar bis zum 31. Dezember des nächsten Jahres. Danach soll es auch die Möglichkeit einer Ratenzahlung von bis zu 24 Monaten geben. "Wir wollen keine neuen Notlagen!" twitterte Finanzsenator Andreas Dressel. Die Investitions- und Förderbank, IFB hat damit begonnen, Überweisungen der Corona- Soforthilfen aus dem Frühjahr 2020 zu prüfen. Alle Empfänger sollen jetzt nachweisen, dass sie das Geld damals zu Recht bekommen haben. Ansonsten müssen sie es zurückzahlen. Bisher wurden mehr als 11.000 Empfänger dieser Hilfen aufgefordert, mindestens einen Teil des Geldes zurückzugeben - das sind rund ein Viertel aller Fälle.
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