29. Oktober 2024 – Mira Oetinger

Selbstbestimmungsgesetz

Ab 1. November erleichtert neues Gesetz die geschlechtliche Selbstbestimmung

Das neue Selbstbestimmungsgesetz löst das Transsexuellengesetz ab und soll es ab 1. November leichter machen, Geschlecht und Vornamen zu ändern. In Hamburg trifft die Neuregelung auf Nachfrage.

Gesetzesänderungen November
Foto: PENpics Studio / Shutterstock, Foto: Shutterstock

Playbutton für Audioelemente, Playbutton
29.10.2024
Jetzt anhören: Rainer Hirsch und Marc Elvers zum neuen Selbstbestimmungsgesetz
Reinhören

Vor dem vollständigen Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes haben bei Hamburgs Standesämtern bereits mehr als 540 Menschen Anträge auf Änderung ihres Vornamens und Geschlechtseintrags gestellt. Das geht aus der Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten André Trepoll hervor.

Das neue Gesetz soll es Trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen ab 1. November erleichtern, ihr Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung wahrzunehmen. Bereits seit August können entsprechende Änderungsanträge gestellt werden.

Die meisten Anträge bei Standesämtern in Nord und Mitte

Die mit jeweils 105 meisten Anträge gingen laut Senat bis Mitte Oktober bei den Standesämtern in Nord und Mitte ein - 103 gab es in Altona, 82 in Eimsbüttel, 68 in Wandsbek, 49 in Harburg und 30 in Bergedorf. Für die Beurkundung der Erklärung muss neben Personalausweis oder Reisepass auch die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Es werden Gebühren in Höhe von 35,50 Euro erhoben - bei mehreren Beurkundungen in einem Termin werden 55,50 Euro fällig. Die ab 1. November geltende Rechtslage sehe keine weiteren Verpflichtungen für die Personen vor, die ihren Geschlechtseintrag geändert haben, schreibt der Senat in seiner Antwort. "Insbesondere bestehen keine Mitteilungspflichten an die Justiz oder andere Ämter."

Trepoll bemängelt mangelnde Meldepflichten bei geändertem Geschlecht

Trepoll sieht das kritisch: "Wie soll beispielsweise im Falle von Zwangsvollstreckungen ein Gläubiger ein Urteil gegen eine Person vollstrecken, die mittlerweile ein anderes Geschlecht und einen anderen Vornamen hat?", fragt sich der Verfassungs- und Bezirksexperte der CDU-Fraktion. "Oder wie erfährt die Polizei davon, wenn sie entsprechende Personen per Haftbefehl sucht?" Diese Fragen müsse die Ampel-Regierung umgehend klären "und, falls erforderlich, das Datenschutzrecht entsprechend anpassen", forderte Trepoll.

Weitere News On Air

Weitere Nachrichten aus Hamburg, Deutschland und der Welt hört ihr immer zur vollen Stunde bei uns im Programm. Holt euch einfach unsere kostenlose App, hört uns über euren Smartspeaker oder schaltet mit einem Klick unten auf den Playbutton das Webradio ein. Zum Nachhören gibt's das Ganze natürlich auch noch mal als Podcastangebot.

App, App Store, iOS, Play Store, Google
Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
Für iOS & Android

Holt euch die kostenlose Radio Hamburg App

Hört uns an jedem Ort auf der Welt in bester Qualität & störungsfrei über unsere kostenlose App. Holt sie euch jetzt für Android oder iOS.

(Quelle: dpa/Ino)

undefined
Radio Hamburg Live
Audiothek