19. Februar 2025 – Mira Oetinger

Neuerungen

Ab jetzt drohen Bußgelder für falsch abgestellte E-Scooter und Co.

Häufig behindern E-Scooter auf Gehwegen den Verkehr. Ab sofort müssen die Leihroller in Hamburg ordentlich abgestellt werden, sonst drohen Bußgelder. Für die Anbieter wird eine neue Gebühr fällig.

E-Scooter
E-Scooter I Foto: ORION PRODUCTION, Shutterstock

Für die Nutzer und Anbieter von E-Scootern gelten in Hamburg strengere Regeln. Wer einen Roller oder ein geliehenes E-Bike verkehrsbehindernd abstellt, riskiert jetzt ein Verwarn- oder Bußgeld, wie die Verkehrsbehörde mitteilte. Müssen Polizei oder Mitarbeiter des Landesbetriebs Verkehr das Fahrzeug umstellen oder entfernen, kann das außerdem die Anbieter 30 beziehungsweise 100 Euro pro Scooter oder E-Bike kosten. "Die Anbieter verpflichten sich im Rahmen der Sondernutzung, Verwarnungsgelder für falsch abgestellte E-Scooter und E-Bikes an den tatsächlichen Verursacher weiterzureichen", erklärte Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne). 

Für vier Unternehmen Bolt, Dott, Lime und Voi wird der Betrieb grundsätzlich teurer. Nach einem neuen Rahmenvertrag, der bis Ende 2027 gilt, erhebt die Stadt pro E-Scooter oder E-Bike eine monatliche Sondernutzungsgebühr von zwei Euro. Innerhalb des Rings 2 - in dem nicht nur die Innenstadt, sondern auch das Schanzenviertel, die Stadtteile rund um die Außenalster bis zum Stadtpark sowie Barmbek und Hamm liegen - werden sogar 6,50 Euro fällig. Mit den Einnahmen soll der Bau von Abstellflächen gefördert werden. 

Anbieter mit neuen Konditionen zufrieden

"Wir schätzen die partnerschaftliche Zusammenarbeit der vergangenen Jahre und freuen uns, dass der neue Vertrag langfristige Planungssicherheit schafft", erklärten die vier in Hamburg aktiven Anbieter Bolt, Dott (früher Tier), Lime und Voi. Die Scooter und E-Bikes seien längst fester Bestandteil des Hamburger Mobilitätsmixes. Jährlich würden Millionen Fahrten absolviert. Wichtig sei, dass die Einnahmen aus den neuen Gebühren gezielt in den Ausbau der Abstellflächen investiert würden. Eine Sprecherin von Dott erklärte, man werde die Preise wegen der Sondernutzungsgebühr nicht erhöhen. 

In Hamburg gibt es bereits Abstellverbotszonen, in denen die Nutzer den Ausleihvorgang nicht beenden können. Außerdem ist die Zahl der E-Scooter innerhalb des Rings 2 begrenzt. Über Geodaten kann die Verkehrsbehörde in Echtzeit sehen, ob die Vorgaben eingehalten werden.

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Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
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(Quelle: dpa/Ino)

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