02. November 2020 – Stefan Angele
Ab Montag (02.11.) startet in Hamburg und dem Rest Deutschlands bis mindestens Ende November nicht nur ein neuer Lockdown, sondern es gelten ab sofort auch neue Quarantäne- und Testregel für Reisende.
Urlaub in Nicht-Risikogebiete und Geschäftsreisen weiterhin möglich
Für alle Fluggäste, die in ein Land oder Gebiet reisen, das vom Robert-Koch-Institut nicht als Risikogebiet eingestuft ist, wie zum Beispiel momentan die Kanarische Inseln, läuft die Flugreise wie gewohnt ab – ohne verpflichtende Quarantäne-Maßnahmen. Zu beachten sind jedoch die Einreisebestimmungen in das jeweilige Urlaubs- oder Reiseland. Zudem sollte man sich stets über aktuelle Regelungen seiner Fluggesellschaft auf dem Laufenden halten.
Neue Regeln für Reisen in Risikogebiete
Wer aus einem Risikogebiet in Hamburg einreist, ist ab Montag (02.11.) dazu verpflichtet, sich nach Ankunft in eine zehntägige häusliche Quarantäne zu begeben. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich einreisende Fluggäste durch ein negatives Testergebnis von der Quarantänepflicht befreien. Dabei ist der Reisegrund entscheidend:
Urlaub (touristischer Reisegrund): Ihr könnt fünf Tage nach Einreise einen Test vornehmen lassen und bei negativem Ergebnis die Quarantäne vorzeitig beenden.
Geschäftsreise/Studium/Ausbildung (Aufenthalt weniger als 5 Tage im Risikogebiet): Ihr könnt nach der Einreise oder bis zu 48 Stunden davor einen Test vornehmen lassen und bei negativem Ergebnis die Quarantäne vorzeitig beenden. Voraussetzung: eine Bescheinigung des Arbeit-, Auftraggebers oder der Bildungseinrichtung über die Dringlichkeit der Reise.
Familienbesuch: Wer seinen Lebenspartner, seine Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern oder Enkel besucht, kann nach der Einreise oder bis zu 48 Stunden davor einen Test vornehmen lassen und bei negativem Ergebnis die Quarantäne vorzeitig beenden. Bei einem Besuch von Eltern/Kindern oder Lebenspartnern unter 72 Stunden im Risikogebiet entfällt die Quarantänepflicht auch ohne Test.
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