29. Juni 2021 – Sebastian Tegtmeyer

Vodafone und Telekom machen Ende Juni den Anfang

Abschaltung des UMTS-Netzes: Was muss ich nun beachten?

Am 30. Juni schalten Vodafone und die Telekom ihre 3G-Antennen ab, bis Ende des Jahres ziehen andere Anbieter nach. Aber was bedeutet das jetzt für meinen Handyvertrag? Hab ich dann keinen Empfang mehr?

iPhone, Smartphone
Foto: Adrianna Calvo, Pexels

Vodafone und die Telekom setzen zum 30. Juni ihre 3G-Antennen außer Betrieb. Bis zum Ende des Jahres soll das gesamte 3G-Mobilfunknetz, auch UMTS-Netz genannt, in Deutschland abgeschaltet sein. Viele Handynutzer sind daher aktuell unsicher und melden sich mit ihren Fragen bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Sie sind verunsichert, weil sie ein Schreiben von ihrem Mobilfunkanbieter erhalten haben. Doch oft müssen Verbraucherinnen und Verbraucher gar nichts unternehmen. Die Verbraucherschützer warnen vor übereilten Vertragsabschlüssen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Abschaltung des UMTS-Netzes beantworten wir euch an dieser Stelle.

Ich nutze mein Handy nur zum Telefonieren. Muss ich etwas tun?

Wer sein Mobiltelefon ausschließlich zum Telefonieren verwendet und zum Versenden von SMS, ist von den Änderungen nicht betroffen. Auch nach der Abschaltung des UMTS-Netzes kann man ohne Probleme telefonieren und Kurznachrichten verschicken.

Ich telefoniere nicht nur, sondern surfe mit meinem Smartphone auch mobil im Internet und nutze Messenger-Dienste. Brauche ich einen neuen Vertrag?

Nein, ein neuer Vertrag muss nicht abgeschlossen werden. Wer in einem Gebiet wohnt, in dem LTE nicht verfügbar ist, hat nach Auffassung der Verbraucherzentrale mindestens ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn mobiles Surfen nach der Abschaltung des 3G-Netzes nur noch eingeschränkt möglich ist.

Muss ich mir nach der Abschaltung von 3G ein neues Mobiltelefon besorgen?

Wer sein Handy ausschließlich zum Telefonieren und Verschicken von SMS nutzt, benötigt kein neues Gerät. Wer auch mobil surft und nur ein altes Smartphone ohne 4G-Empfangsmöglichkeit besitzt, braucht ein neues Endgerät, um uneingeschränkt und schnell im Internet unterwegs sein zu können. Wer heute schon ein 4G- oder 5G-fähiges Telefon hat, muss nichts weiter unternehmen.

Keine übereilten Schritte

Die Verbraucherzentrale rät, sich beim Kauf eines neuen Smartphones nicht von eifrigem Verkaufspersonal zu einer Entscheidung drängen zu lassen. "Überlegen Sie vorher gut, welches Telefon für Sie geeignet und finanzierbar ist", sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Sie empfiehlt, das Smartphone regulär im Handel und nicht in Verbindung mit einem Laufzeitvertrag zu kaufen. Das sei über die gesamte Laufzeit gerechnet meist günstiger. Schon gar nicht solle man einen 5G-Tarif abschließen. "Diese Tarife sind teuer und lohnen sich momentan in der Regel noch nicht." Datenverkehr und mobiles Telefonieren sind nach dem Abschalten des 3G-Netzes nur noch über die alten 2G-Netze, das LTE-Netz (4G) und die neuen 5G-Netze möglich.

Wer Ärger mit seinem Mobilfunkvertrag oder seinem Anbieter hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Hamburg wenden und beraten lassen. Weitere Informationen gibt's per Klick unter www.vzhh.de.

undefined
Radio Hamburg Live
Audiothek