21. Januar 2025 – Chiara-Lee Haartje
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Bürgerschaftswahl in Hamburg: Briefwahl startet
In Hamburg beginnt die Briefwahl zur Bürgerschaftswahl am 2. März. Wahlberechtigte können ihre Unterlagen online oder in den Bezirksämtern beantragen. Die Bundestagswahl am 23. Februar folgt eine Woche früher, doch dort startet die Briefwahl erst am 7. Februar.
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Wahltermine und Mandatsvergabe
Am 23. Februar wird in Deutschland der Bundestag gewählt, eine Woche später, am 2. März, steht die Bürgerschaftswahl in Hamburg an. Dabei werden 121 Mandate neu vergeben. Während die Briefwahl zur Bundestagswahl erst Anfang Februar startet, beginnt das Verfahren für die Hamburger Bürgerschaft bereits jetzt.
20.01.2025
Jetzt reinhören: Die Hamburger Briefwahlen starten mit Rainer Hirsch
Briefwahl in Hamburg läuft an
Knapp sechs Wochen vor der Bürgerschaftswahl öffnet Hamburg seine Wahldienststellen für die Briefwahl. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, im Ausland lebende Wahlberechtigte oder Reisende sowie jene, die den möglichen Stress im Wahllokal vermeiden möchten, haben die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen.
Wie Landeswahlleiter Oliver Rudolf mitteilte, können Wahlberechtigte ihre Unterlagen ab Dienstag in den Bezirksämtern oder in der zentralen Briefwahlstelle am Gerhart-Hauptmann-Platz beantragen. Dort ist es auch möglich, direkt vor Ort abzustimmen – vorausgesetzt, man legt seinen Personalausweis oder Reisepass vor.
Wer seine Stimme per Post abgeben möchte, kann den Onlinedienst für die Briefwahl bereits ab Montag nutzen, selbst wenn die offiziellen Wahlbenachrichtigungen erst in dieser Woche versendet werden. Weitere Informationen sowie Musterstimmzettel für die 17 Wahlkreise sind online unter hamburg.de/wahlen abrufbar.
Obwohl die Bundestagswahl eine Woche vor der Bürgerschaftswahl stattfindet, startet die Briefwahl dort erst am 7. Februar. Grund dafür sind die verkürzten Fristen durch die vorgezogene Wahl. Während die Stimmzettel für die Bürgerschaftswahl bereits gedruckt sind, steht bei der Bundestagswahl noch nicht fest, welche Kandidaten antreten.
Wahlberechtigt sind in Hamburg alle deutschen Staatsbürger ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in der Stadt wohnen. Das betrifft laut Statistikamt Nord 1.316.600 Menschen. Bei der Bundestagswahl liegt die Zahl mit 1.288.200 etwas niedriger, da dort erst ab 18 Jahren gewählt werden darf.
Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge für die Bundestagswahl endet an diesem Montag um 18:00 Uhr. Über die Zulassung der Kandidaten entscheidet der Landeswahlausschuss am Freitag. Besonders beim Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gibt es Unklarheiten, da zwei konkurrierende Landesverbände mit jeweils eigenen Listen antreten wollen. Sollte eine der Listen nicht zugelassen werden, ist eine Beschwerde möglich. Dann müsste sich der Bundeswahlausschuss am 30. Januar mit dem Fall befassen.
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(Quelle: dpa)