22. November 2024 – Isabell Wüppenhorst
Die Bundespolizeidirektion hat ein zeitweiliges Verbot erlassen - und begründet das auch mit Weihnachtsmärkten. An Silvester gelten zusätzliche Regeln.
Die Bundespolizei verbietet von Montag an Waffen an mehreren Hamburger Bahnhöfen und in allen S-Bahn-Linien. Die Allgemeinverfügung betrifft den Hauptbahnhof sowie die Bahnhöfe Altona, Harburg, Bergedorf und Dammtor, wie aus einer Mitteilung der Bundespolizeidirektion Hannover hervorgeht.
Feuerwerkskörper mitführen und abbrennen verboten
Zum Jahreswechsel ist es zudem verboten, Feuerwerkskörper mitzuführen und abzubrennen. Das gilt ab dem frühen 31. Dezember, 0.00 Uhr. All diese Verbote enden am 1. Januar um 12.00 Uhr. Die Bundespolizei begründet die Verfügung mit bestehender Kriminalität und einem erhöhten Alkoholkonsum auf Weihnachtsmärkten und an Silvester.
Waffenverbotsgebiete auch am Hauptbahnhof
In Hamburg gibt es Waffenverbotsgebiete, auch am Hauptbahnhof besteht ein Verbot. Ein Sprecher der Bundespolizeidirektion sagte, dass die Änderung des Waffengesetzes im Herbst Auswirkungen auf die bestehenden Verbotszonen habe. Mit der Verfügung solle auch Zeit überbrückt werden, bis Klarheit bestehe, wie die neuen Regeln umgesetzt würden. Ähnliche Verbote sind auch in anderen Städten erlassen worden.
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Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
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