21. April 2021 – Stefan Angele

Gesetz auf der Zielgeraden

Bundestag beschließt Corona-Notbremse

Aufnahme des Bundestags in Berlin
Foto: Shutterstock

Der Bundestag hat am Mittwoch eine bundeseinheitliche Notbremse gegen die dritte Corona-Welle beschlossen. Mit der entsprechenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes rücken Ausgangsbeschränkungen ab 22 Uhr und weitere Schritte zur Vermeidung von Kontakten näher. In namentlicher Abstimmung votierten 342 Abgeordnete für das Gesetz. Es gab 250 Nein-Stimmen und 64 Enthaltungen. Zuvor hatten in zweiter Lesung die Fraktionen von Union und SPD dafür gestimmt. AfD, FDP und Linke stimmten gegen das Gesetz. Die Grünen hatten sich enthalten.

Bundesweit einheitliche Regeln

Die Notbremse soll bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Corona-Gegenmaßnahmen festlegen. In Kreisen oder Städten mit hohen Infektionszahlen sollen weitgehende Ausgangsbeschränkungen in der Nacht greifen. Auch ein Stopp von Präsenzunterricht und strengere Bestimmungen für Geschäfte sollen dem Eindämmen der Neuinfektionen dienen.

Maßnahmen bis 30. Juni befristet

Die Vorschriften könnten frühestens ab Samstag greifen. Bevor das geschehen kann, müssen sie am Donnerstag (22.04.) noch den Bundesrat passieren. Zudem muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz noch unterzeichnen, und es muss noch verkündet werden. Die Maßnahmen sind bis 30. Juni befristet. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass spätestens dann die Pandemie durch die Impfungen stark zurückgedrängt ist.

Heftige Auseinandersetzung im Plenum

Dem Beschluss ging ein verbaler Schlagabtausch im Plenum voraus. Nahe dem Reichstagsgebäude demonstrierten mehr als 8.000 Gegnern der Corona-Maßnahmen. Wegen massiver Verstöße gegen die Corona-Regeln untersagte die Polizei die Demonstration. Beamte versuchten, Teilnehmer zu zerstreuen. Demonstranten griffen Polizisten an.

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