Der zweite Lockdown ist seit dem 16. Dezember in vollem Gange. Mit welchen Geldstrafen ihr bei Verstößen der Verordnungen rechnen müsst, erfahrt ihr hier.
Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren gehören seit März mit zu unserem Leben. Das ist der Coronavirus-Pandemie geschuldet. Seit dem 16. Dezember gelten darüberhinaus wieder verschärfte Regelungen, die sich auch über die Weihnachtstage, Silvester und Neujahr strecken. Natürlich kommen mit diesen neuen Regelungen auch strengere Maßnahmen und Bußgelder. Mit welchen Strafen man beim Verstoß rechnen muss, das lest ihr hier.
Geld- oder Freiheitsstrafe bei Verstößen
Bei einem Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz, welches die Coronavirus-Maßnahmen legitimiert, wird eine Geld- oder aber auch Freiheitsstrafe verhängt. Deutschlandweit sich unterschiedlich hohe Strafen festgelegt, jedoch wurde ein Durchschnittswert berechnet.
Bußgeldkatalog gibt Aufschluss
Bis zu 2.500 Euro kann eine Ordnungswidrigkeit im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes kosten. Verletzt man die Aufzeichnungs- oder Meldepflicht winken Strafen in Höhe von bis zu 25.000 Euro. Übt man entgegen der Verordnung eine Tätigkeit aus, kann man sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren rechnen. Bei öffentlichen Ansammlungen von Menschen droht ein Bußgeld von 200 Euro pro Person. Bei Wiederholungen dieser Verstöße muss man mit mindestens 400 Euro rechnen. Einen Einblick in den genauen Bußgeldkatalogs Hamburg bekommt ihr hier.
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