28. September 2020 – Sebastian Tegtmeyer

Kinderbonus, Zeitumstellung, Zahnersatz

Die wichtigsten Gesetzesänderungen im Oktober

Im Oktober treten wieder zahlreiche neue Gesetze und Gesetzesänderungen in Kraft. Unter anderem wird der zweite Teil des Kinderbonus ausgezahlt.

Gesetz, Änderungen, Gesetzesänderungen
Foto: Shutterstock

Nicht nur die Blätter fallen im Oktober von den Bäumen. Wir müssen auch wieder an unseren Uhren drehen, denn am 25. Oktober werden die Uhren von 3 Uhr morgens auf 2 Uhr morgens zurückgestellt. Dadurch bekommen wir nachts eine Stunde mehr Schlaf. Wie sinnvoll die Zeitumstellung noch ist, wird immer wieder diskutiert. Experten gehen davon aus, dass der Wechsel zwischen Sommer- und Winterzeit den Schlafrhythmus aus dem Takt bringt. Ob sie bald abgeschafft wird, bleibt aber weiterhin unklar.

Zweite Teilzahlung des Kinderbonusses

Um Eltern in der Coronakrise zu unterstützen, wurde mit dem Konjunkturpaket im Juni die Zahlung eines Kinderbonusses in Höhe von 300 Euro pro Kind beschlossen. Die erste Teilzahlung von 200 Euro fand im September statt, die zweite Teilzahlung startet am 7. Oktober. Wann genau der Kinderbonus auf dem Konto eingeht, hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab. Die Endziffer 0 bekommt den Bonus gleich zu Beginn ausgezahlt, die Endziffern 9 müssen sich bis zum 22. Oktober gedulden.

Festzuschuss zum Zahnersatz wird erhöht

Ab Oktober bekommen Patienten einen Höheren Zuschuss zu ihrem Zahnersatz. Statt 50 Prozent gibt es dann 60 Prozent. Wer über ein lückenlos gepflegtes Bonusheft verfügt, kann sich über weitere Zuschüsse freuen: So bekommen Patienten, die in den letzten fünf Jahren (aktuelle Jahr nicht mitgerechnet haben) zur Vorsorge waren, 70 statt 60 Prozent. Für zehn Jahre stempeln sind es 75 statt 65 Prozent.

Für Corona-Risikogebiete gilt ab 1. Oktober automatisch eine Reisewarnung

Immer mehr Länder oder Regionen werden aufgrund der steigenden Infektions-Zahlen vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft. Das bedeutete aber bisher nicht, dass es für diese Regionen auch eine Reisewarnung gab. Zum 1. Oktober wird sich dies nun ändern. Dann gelten für alle Länder, die als Risikogebiet eingestuft wurden, auch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.

Begutachter für Pflegegrad kommen wieder persönlich vorbei

Wer für sich oder Familienmitglieder einen Pflegegrad beantragen muss, weiß, welche bürokratischen Hürden da auf einen zukommen. So findet unter anderem eine Begutachtung des Betroffenen statt. Dafür kommen die Begutachter ab Oktober wieder in die eigegen vier Wände. In den letzten Monaten waren die Hausbesuche aufgrund der Pandemie ausgesetzt und die Befragungen fanden telefonisch statt. Bei besonderen Gefährdungen soll eine Befragung aber weiterhin telefonisch stattfinden.

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