29. Dezember 2020 – Stefan Angele
Wie jeden Monat stehen zum 1. Januar eine Vielzahl Neuerungen und Änderungen in Haus, auf die sich die Deutschen einstellen müssen. Zum Jahreswechsel sind es dann aber immer noch ein paar mehr, da viele Gesetzes mit dem Start ins neue Jahr gültig werden. Wir haben euch die wichtigsten Änderungen zusammengefasst!
Solidaritätszuschlag fällt für viele weg
Für etwa 90 Prozent der Steuerzahler entfällt ab dem 1. Januar seit 30 Jahren der Solidaritätszuschlag. Das wird sich für viele richtig bemerkbar im Portemonnaie machen. Der Solidaritätszuschlag entfällt künftig bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 EUR (ledig) und 123.434 EUR (verheiratet) und betrifft rund 90 Prozent aller Steuerzahler. Auch 88 Prozent der Gewerbetreibenden profitieren davon, wenn sie ausschließlich Gewerbeeinkünfte erzielen. Bei einer ledigen Person ohne Kinder mit einem beispielhaften Brutto-Jahresgehalt von 54.000 Euro beträgt die Soli-Ersparnis rund 43 Euro monatlich.
Noch mehr Plus im Geldbeutel für viele
Doch das war es erstmal noch nicht mit dem Plus für viele. Auch der Grundfreibetrag steigt von momentan 9.508 Euro auf 9.744 Euro. Auch das Kindergeld wird angehoben. 15 Euro gibt es pro Kind mehr zum Jahreswechsel. Zudem wird der Kinderfreibetrag angepasst und liegt 2021 dann bei 8.388 Euro statt wie bisher bei 7.812 Euro. Besonders kräftig wird der Steuerfreibetrag übrigens für Alleinerziehende angehoben. Er klettert von 1.908 Euro auf 4.008 Euro im Jahr 2021. Darüber hinaus können Unterhaltskosten besser abgesetzt werden und beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. 9.744 Euro können steuerlich geltende gemacht werden. Aber auch Geld, das in die Altersvorsorge gesteckt wird, kann ab Januar besser von der Steuer abgesetzt werden.
Pendlerpauschale steigt
Auch Pendler dürfen sich freuen. Wer einen langen Arbeitsweg hat, wird steuerlich entlastet. Ab dem 21. Kilometer steigt die Pauschale auf 35 Cent. Für die ersten 20 Kilometer bleibt es bei 30 Cent pro Kilometer. Geringverdiener können zudem eine Mobilitätsprämie beantragen.
Mindestlohn, Hartz IV und Ausbildungsgehälter
Auch Mindestlohn, Harzt IV und die Ausbildungsgehälter werden nach oben angepasst. So steigt der Mindestlohn auf 9,50 Euro die Stunde, ab Juli dann auf 9,60 Euro. Ausbildungsgehälter müssen ab Januar bei mindestens 550 EUro liegen. Wer Hartz IV bezieht und alleinstehend ist, bekommt 14 Euro mehr im Monat. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren bekommen 45 Euro mehr und Kinder bis 5 Jahre 33 Euro,
Hier wird es wieder teurer
Aber es gibt auch gegenteilige Entwicklungen, die für die Deutschen das Leben wieder teurer machen werden. So endet am 1. Januar die Senkung der Mehrwertsteuer, die im Juli als Maßnahme des Corona-Konjunkturpaketes für ein halbes Jahr befristet eingeführt wurde. Die Sätze steigen dann wieder von 16 auf 19 Prozent im regulären Satz und von 5 auf 7 Prozent im vergünstigten Satz. Zusätzlich teurer wird es durch den CO2-Preis. Energie- und Verkehrsunternehmen müssen dann für jede Tonne ausgestoßenes CO2 bezahlen. Sprit, Heizöl und Erdgas werden also teurer werden.
Das ändert sich sonst noch
- Grundrente: Für Geringverdiener gibt es ab dem 1. Januar die Grundrente, die vor Altersarmut schützen soll. Rentner bekommen dann den vollen Zuschlag auf ihre erarbeiteten Ansprüche, wenn sie durch Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege 35 Jahre Versicherungszeit nachweisen können
- Verbot von Upskirting: Das heimliche Fotografien unter Rock oder Ausschnitt kann ab Januar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Auch wer solche Bilder verbreitet, macht sich strafbar
- Praktische Fahrprüfung wird digitaler: Die Fahrprüfung dauert 10 Minuten länger und wird über einen digitalisierten Fahraufgabenkatalog erweitert
- Personalausweis wird teurer: Der Preis für die neue Scheckkarte steigt von 28,80 Euro auf 37 Euro.
- Wechsel der Krankenkasse: Wird deutlich einfacher, da man nun bereits nach 12 satt 18 Monaten wechseln kann. Zudem muss keine Kündigung mehr verfasst werden. Es reicht der Beitritt zu einer neuen Versicherung. Die Krankenkassen regeln den Rest dann untereinander.
- Digitale Krankmeldung: Der "Gelbe Schein" wird ab Januar Schritt für Schritt durch eine digitale Bescheinigung ersetzt. Arbeitgeber bekommen die Daten dann direkt von der Krankenkasse
- Elektronische Patientenakte: Sie wird ab Januar eingeführt. Patienten können dann selbst bestimmen, was in dieser Akte gespeichert wird (Befunde, Röntgenbilder, Medikamentenpläne, etc.)
- Änderungen für Autofahrer: Haben wir hier zusammen mit Staupilot André Kuhnert für euch zusammengefast!