21. Dezember 2021 – Sebastian Tegtmeyer
Niedersachsens Landesregierung hat für die Feiertage eine Weihnachtsruhe mit verschärften Corona-Regeln angekündigt. Die Bescherung im Kreise der Familie ist trotzdem möglich. Welche Regeln an den Feiertagen gelten sollen, seht ihr hier.
Angesichts der angespannten Corona-Lage ringt die Politik vor Weihnachten um einen Mittelweg: Ein Lockdown wie vor einem Jahr soll es nicht sein, eine Weihnachtsruhe hingegen schon - jedenfalls in Niedersachsen. Vom 24. Dezember bis zum 2. Januar sollen besondere Corona-Regeln gelten. Diese stehen allerdings gleich doppelt unter Vorbehalt. Zum einen könnte der Plan noch gerichtlich gekippt werden, zum anderen beraten Bund und Länder am Dienstag erneut über das Vorgehen - auch weitere Verschärfungen sind denkbar.
Wie viele Menschen dürfen über Weihnachten zusammenkommen?
Geplant ist, dass sich in Niedersachsen bis zu 25 Menschen drinnen oder bis zu 50 Menschen draußen treffen dürfen - vorausgesetzt, sie sind alle geimpft oder genesen. Ab zehn Teilnehmern gilt dabei die 2G-plus-Regel, also eine zusätzliche Testpflicht. Außerdem müssen die Kontaktdaten erfasst und FFP2-Masken getragen werden. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind nur Weihnachtsfeiern zu Hause. Für Ungeimpfte sind die Vorschriften deutlich strenger: Ein Haushalt darf sich nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.
Was gilt beim Restaurantbesuch?
Für die Gastronomie gilt während der Weihnachtsruhe die 2G-plus-Regel mit Testpflicht - egal, ob drinnen oder draußen. Die Betreiber können die Testpflicht allerdings umgehen, indem sie ihre Kapazität auf 70 Prozent reduzieren. Dann gilt lediglich 2G. Ungeimpfte sind jedoch so oder so außen vor, sofern sie nicht von Corona genesen sind.
Ist ein Besuch auf dem Weihnachtsmarkt noch möglich?
In einigen Städten wurden sie bereits abgesagt, in anderen stehen die Weihnachtsmärkte noch. Von Heiligabend an ist es mit den Glühweinbuden und Karussells in Niedersachsen jedoch vorbei. Im Zuge der Weihnachtsruhe müssen landesweit alle Weihnachtsmärkte schließen, unabhängig von den Corona-Indikatoren vor Ort.
Sind Freizeitangebote wie Kino, Theater oder Zoo geöffnet?
Ja, unter der Bedingung der 2G-plus-Regel sind diese Aktivitäten erlaubt, bei einer reduzierten Kapazität von 70 Prozent reicht auch 2G. Untersagt sind hingegen Großveranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern. Auch Clubs und Diskotheken müssen schließen.
Was ist beim Einkaufen zu beachten?
Anders als im Rest Deutschlands gilt die 2G-Regel für den Einzelhandel in Niedersachsen nicht mehr, nachdem ein Gericht sie vergangene Woche für nicht notwendig erklärt hat. Die Landesregierung hat daraufhin aber die Maskenpflicht verschärft: Wer zwischen den Jahren ein Geschenk umtauschen oder einen Gutschein einlösen will, muss im Laden eine FFP2-Maske tragen. Das gilt von Dienstag an auch in Geschäften des täglichen Bedarfs wie Supermärkten und Drogerien.
Kann ich noch zum Friseur gehen?
Ja, die Friseure können öffnen. Für körpernahe Dienstleistungen gilt auch während der Weihnachtsruhe die 3G-Regel. Ungeimpfte sind hiervon also nicht ausgeschlossen, wenn sie einen aktuellen Negativtest vorlegen können. Drinnen muss aber eine FFP2-Maske getragen werden.
Mit wie vielen Menschen darf Silvester gefeiert werden?
Es sollen dieselben Regeln wie an Weihnachten gelten, also: Mit der 2G-Regel sind bis zu 25 Teilnehmer drinnen oder bis zu 50 Teilnehmer draußen erlaubt, wobei ab 10 Teilnehmern eine Testpflicht greift. Ungeimpfte dürfen sich dagegen nur mit zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen.
Kann das neue Jahr mit Böllern und Raketen eingeläutet werden?
Ja - allerdings nur im kleinen Rahmen. Bundesweit gilt ein Verkaufsverbot für Feuerwerk, mit der Ausnahme von Kleinfeuerwerk wie Wunderkerzen. An Silvester und Neujahr ist in Niedersachsen zudem das Abbrennen von Feuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen verboten. Welche Plätze das sind, legen die Kommunen fest. Ab 21 Uhr an Silvester bis 7 Uhr an Neujahr ist auf diesen Flächen selbst das Mitführen von Feuerwerk untersagt.
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Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
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