03. Dezember 2021 – Stefan Angele
Nach Bund-Länder-Gipfel
Diese Coronaeinschränkungen kommen auf die Niedersachsen zu
Mit verschärften Corona-Maßnahmen wird das Leben vor allem für nicht geimpfte Menschen in Niedersachsen deutlich unbequemer. Bund und Länder haben sich am Donnerstag (02.12.) auf weitere Maßnahmen verständigt, um die Entwicklung der Pandemie zu bremsen. In vielen Bereichen ist Niedersachsen bereits so drastisch wie es der Beschluss vorsieht, in mehreren geht das Bundesland sogar noch einen Schritt weiter.
30. März 2023 – Sebastian Tegtmeyer
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Niedersachsen will schärfere Regeln übernehmen
"Wir sehen uns durch die heutigen Beschlüsse in unseren schon konkret ins Auge gefassten Planungen bestätigt", teilte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Abend mit. "Unter dem Strich ist bei den heutigen Beratungen einiges mehr herausgekommen, als ich noch vor einigen Tagen erwartet hätte." Grundsätzlich haben sich Bund und Länder auf Maßnahmen verständigt, die die Länder auch noch weiter verschärfen können. Das ist eine Art Mindeststandard. Solche Beschlüsse müssen nun auf Landesebene heruntergebrochen werden. Dabei geht es etwa darum, ab wann neue Regeln gelten. In Niedersachsen soll dies in der zweiten Hälfte der nächsten Woche sein, wie Weil ankündigte. "In der Landesregierung, aber auch in der Verbandsanhörung und am kommenden Dienstag im Landtag werden wir die Details der neuen Regelungen dann sicherlich noch weiter erörtern."
Das kommt auf die Niedersachsen zu
2G-Regelung wird ausgeweitet
Nicht geimpfte Menschen können künftig in vielen Geschäften nicht mehr einkaufen. Das sieht eine bundesweite 2G-Regel (vollständig geimpft oder genesen) vor. Dies hat es in Niedersachsen bislang noch nicht gegeben, allerdings hatte die Landesregierung eine solche Verschärfung auch bereits angekündigt. Geschäfte des sogenannten täglichen Bedarfs sind davon nicht betroffen, dort können nicht geimpfte Menschen auch weiterhin einkaufen. Das sind etwa sämtliche Lebensmittelgeschäfte oder Apotheken.
Kapazitätsbegrenzungen bei Veranstaltungen
Neu ist ebenfalls eine Einschränkung bei Veranstaltungen. Bei Veranstaltungen im Freien, also etwa bei Fußballspielen, dürfen laut Bund-Länder-Beschluss nur noch 30 bis 50 Prozent der verfügbaren Plätze belegt werden, mit maximal 15.000 Menschen. Diese Obergrenze lag im Bundesland bislang bei 25.000. Bei Veranstaltungen im Innenbereich dürfen künftig maximal 5.000 Menschen zusammenkommen. Ob Niedersachsen sich an diese Zahlen hält, oder womöglich schärfer vorgeht, muss ebenfalls in der kommenden Woche beraten werden.
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
Nicht geimpfte Menschen dürfen sich bundesweit künftig mit weniger Menschen treffen. Private Zusammenkünfte bei Ungeimpften sind laut Beschluss im öffentlichen oder privaten Raum, nur noch mit dem eigenen Haushalt sowie maximal zwei Menschen eines weiteren Haushalts möglich. Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Ehepaare oder Lebensgefährten gelten auch als ein Haushalt, wenn sie nicht zusammen wohnen.
Verkaufsverbot von Feuerwerk und Böllern
Der Verkauf von Feuerwerk und sämtlicher Pyrotechnik wird vor Silvester verboten. Außerdem soll es An- und Versammlungsverbote an Silvester sowie dem Neujahrstag auf publikumsträchtigen Plätzen geben. Das sollen Kommunen vor Ort festlegen.
Hier wird es aber weniger streng für die Niedersachsen
Aber, Niedersachsen wird auch in einigen Bereichen weniger streng sein. Bund und Länder haben sich etwa auf die 2G-Regel bei Kinos, Theatern oder Gaststätten geeinigt. Dort gilt in Niedersachsen seit Mittwoch (01.12.) fast flächendeckend die 2G-plus-Regel. Vollständig gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Infektion genesen, reicht also nicht mehr. Menschen müssen sich zusätzlich negativ testen lassen. Bei Bedarf können sie dies jeden Tag tun. Ein negativer Corona-Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test maximal 48 Stunden. Die PCR-Tests müssen aber in der Regel selbst bezahlt werden, die Schnelltests sind kostenlos.
Dreifach-Geimpfte könnten von 2G-Plus ausgenommen werden
Wer in Niedersachsen eine Corona-Auffrischungsimpfung erhalten hat, könnte von der geltenden 2G-plus-Regel künftig jedoch ausgenommen werden. Dies werde innerhalb der Koalition geprüft, sagte Weil. Für Menschen mit einer sogenannten Booster-Impfung könnte dann - voraussichtlich in der kommenden Woche - der unter 2G-plus-Bedingungen notwendige zusätzliche Test entfallen. "Der Impfschutz ist bei dieser Gruppe auf einem derart hohen Niveau, dass die Gefahr, dass Geimpfte untereinander das Virus weitergeben, doch wahrscheinlich nur noch verschwindend gering ist", so Weil. Man wolle den Menschen nicht mehr abverlangen, als notwendig sei.
Kurskorrektur in der Pandemiebekämpfung
"Die 2G-plus-Regelung führt aktuell zu kaum zumutbaren Zuständen für die bereits geimpften Bürgerinnen und Bürger", sagte Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ). "Wir sollten den Kurs für die Geboosterten kurzfristig korrigieren. Das schafft auch neue Perspektiven für die Gastronomie und den Handel." Wenn Doppelt- und Dreifachgeimpfte "gemeinsam mit Impfmuffeln bei Kälte in der Schlange stehen, ist das nicht Ausdruck einer effektiven Pandemiebewältigung", so der Minister. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) haben etwas mehr als eine Million Menschen im Bundesland eine Corona-Auffrischungsimpfung erhalten. Das sind demnach 13 Prozent der Bevölkerung.
Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
16. November 2021 – Sebastian Tegtmeyer
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