25. November 2024 – Mira Oetinger

Keine Waffen, keine Böller

Doppelverbot der Bundespolizei über die Feiertage an Hamburgs Bahnhöfen

Die Bundespolizeidirektion hat ein zeitweiliges Verbot erlassen - und begründet das auch mit Weihnachtsmärkten. Vor und nach dem Jahreswechsel ist Feuerwerk untersagt.

Waffenverbot Hauptbahnhof, Hamburg
Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Christian Ohde, Foto: picture alliance / CHROMORANGE

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25.11.2024
Jetzt anhören: Marc Elvers zu den Verboten der Bundespolizei über Weihnachten und Silvester
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Ein Waffenverbot der Bundespolizei an Hamburger Bahnhöfen und in allen S-Bahn-Linien ist wirksam geworden. Das geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die die Bundespolizeidirektion Hannover veröffentlicht hat. Die Allgemeinverfügung betrifft den Hauptbahnhof sowie die Bahnhöfe Altona, Harburg, Bergedorf und Dammtor. 

Die Verbote enden an Neujahr um 12 Uhr

Zum Jahreswechsel ist es zudem untersagt, Feuerwerkskörper an den genannten Orten mitzuführen und abzubrennen. Das gilt ab dem frühen 31. Dezember, 0.00 Uhr. All diese Verbote enden am 1. Januar um 12.00 Uhr. Die Bundespolizei begründet die Verfügung mit bestehender Kriminalität und einem erhöhten Alkoholkonsum auf Weihnachtsmärkten und an Silvester.

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(Quelle: dpa/Ino)

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