20. Februar 2025 – Mira Oetinger

Wahlen 2025

Dos and Don'ts in der Wahlkabine: Das solltet ihr beachten

Eigentlich ist es ein Kinderspiel. Rein in die Kabine, Kreuzchen setzen und der Demokratie seine Stimme geben und wieder ab nach Hause. Man könnte meinen, dass man da eigentlich nichts falsch machen kann. Aber weit gefehlt! Was man im Wahllokal besser lassen sollte, haben wir mal für euch zusammengefasst.

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Foto: Ajdin Kamber / Shutterstock

Ohren gespitzt und aufgepasst! Am kommenden Sonntag (23.02.) werden mit der Bundestagswahl eine neue Regierung und ein neuer Bundeskanzler gewählt. Eine Woche später werden zumindest die Hamburgerinnen und Hamburger erneut an die Wahlurne gebeten, um über eine neue Bürgerschaft in der Hansestadt abzustimmen. Damit da nichts schief geht, haben wir die Do's and Don'ts im Wahllokal zusammengetragen - damit eure Stimme am Ende nicht als ungültig gewertet wird oder ihr gar nicht erst in die Wahlkabine kommt, das will schließlich keiner.

Der Verhaltenskodex im Wahllokal: Das gibt es zu beachten

  • Wahlberechtigungskarte vergessen? Habt ihr eure persönliche Einladung zur Wahl vergessen oder verlegt, ist das kein Grund zur Aufregung oder sogar gar nicht erst hinzugehen. In eurem Wahllokal liegt immer ein Verzeichnis über alle Wahlberechtigten vor. Damit kann auch ohne die Berechtigungskarte nachvollzogen werden, dass ihr zur Stimmabgabe berechtigt seid. Geht also auf jeden Fall trotzdem am Sonntag ins Wahllokal - auch wenn der Hund den Wahlbrief gefressen haben sollte.
  • Häkchen, Kreuzchen oder Ausmalen? Grundsätzlich sollte bei der Stimmabgabe auf dem Wahlbogen deutlich zu erkennen sein, an wen ihr eure Stimmt verteilt. Wichtig ist nur, dass es ein neutrales Symbol ist! Ein Herz zu verwenden wäre vermutlich nicht neutral - deshalb haltet euch an die klassische Zeichen der Mathematik: Punkt, Strich, Kreuzchen - hier ist alles erlaubt. Mehr als eure Stimme solltet ihr auf dem Papier aber nicht vermerken. Wer noch seinen Namen auf den Wahlschein setzen will, wie bei der Klassenarbeit in der Schule, sollte das DRINGEND unterlassen. Damit wäre die Stimme nicht mehr geheim, sondern klar identifizierbar und damit ungültig. Das gilt auch für Liebesbekundungen an den süßen Wahlhelfer oder Wahlhelferin, die auf dem Stimmzettel notiert werden können, oder Schnörkeleien und Verzierungen am Rand des Blatts. Einfach nein - einfach lassen.
  • Verschrieben oder umentschieden? Das ist an sich kein Problem, so lange der Wahlzettel noch nicht in die Urne geworfen wurde. Einfach bei den Wahlhelfern nach einem neuen Wahlzettel fragen und noch mal von vorne beginnen.
  • Das perfekte Schreibutensil - Lippenstift ausgeschlossen! Einen Stift müsst ihr nicht mit ins Wahllokal nehmen, dort ist alles vorhanden, was ihr für eure Stimmabgabe braucht. Falls ihr trotzdem auf euer eigenes Schreibutensil besteht, ist wichtig zu beachten, dass es nicht so dick oder penetrant sein darf, dass es auf der anderen Seite des Papiers noch zu erkennen ist. In dem Fall wäre der Stimmzettel ungültig. Da der Wahlschein am ende auch gefaltet wird, sollte der Stift auch nicht verschmieren oder sich auf andere Stellen des Blatts überträgt, auf die er nicht gehört. Benutzt also im Idealfall einfach den Kuli aus dem Wahllokal - damit kann fast nichts mehr schief gehen.
  • Bitte keine Fotos! Das ihr wählen geht, ist super! Aber das glauben wir euch auch ohne Beweisfoto aus der Wahlkabine. Handys haben dort grundsätzlich nichts verloren, da das Prinzip der Wahl der Geheimhaltung unterliegt - zumindest solange ihr das Wahllokal noch nicht verlassen habt. Deshalb wird in der Wahlkabine weder telefoniert noch gewhatsappt oder Videos gedreht und Fotos geschossen.
  • Wählen ist keine Teamarbeit. Demokratie ja, Teamarbeit in der Wahlkabine nein - da müsst ihr alleine durch. Wer in der Wahlkabine erlaubt ist, sind Kleinkinder, die nicht in der Lage sind auszuplaudern, wem das Elternteil gerade seine Stimme gegeben hat. Haustiere auch gerne zu Hause lassen, wenn möglich. Sollte in dem Gebäude, in dem ihr wählt, nämlich ein Tierverbot herrschen, bleibt in dem Fall vielleicht nicht nur das Tier vor der Tür. Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Menschen mit Behinderung oder Analphabeten dürfen sich Hilfe mit in die Kabine nehmen.

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