29. Mai 2020 – Stefan Angele

Hamburg wählt seine Bürgerschaft

FAQ zur Bürgerschaftswahl: Das müsst ihr wissen!

Das, was in anderen Bundesländern als Landtagswahl zu verstehen ist, heißt in Hamburg Bürgerschaftswahl. Und genau diese Bürgerschaft wird am Sonntag (23.03.) in Hamburg gewählt. Was ihr dazu alles wissen müsst, erfahrt ihr hier.

Was ist die Bürgerschaft?

Die Bürgerschaft ist in Hamburg das oberste Vertretungs- und Entscheidungsgremium der Stadt und wird direkt von euch, den Bürgerinnen und Bürgern Hamburgs, gewählt. Sie kümmert sich um die Gesetzgebung, die Kontrolle des Senats und die Wahl des Ersten Bürgermeisters. Auch bestimmt sie den Haushalt. Sprich: Es handelt sich also um die direkte Volksvertretung der Bürgerinnen und Bürger Hamburgs - so kann die Politik in Hamburg von euch direkt mit beeinflusst werden.

Wer darf wählen?

Wählen dürfen alle Menschen, die einen deutschen Pass besitzen. Zusätzlich müssen Wählende am Tag der Wahl ihr 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Hamburg wohnen, oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten.

Wo finde ich mein Wahllokal?

Geöffnet haben die Wahllokale am 23. Februar 2020 von 8 bis 18 Uhr, meistens sind diese provisorisch in Schulen, Kindergärten oder öffentlichen Gebäuden gelegen. Wissen solltet ihr hierzu, in welchem Wahlkreis ihr wohnt. Denn abhängig davon, seid ihr einem Wahllokal zugeordnet. Hier geht es zum Behördenfinder.

In welchem Wahlkreis wohne ich?

Hamburg ist in 17 Wahlkreise eingeteilt. Auf euren zugesandten Wahlberechtigungen steht, in welchem Wahlkreis ihr wohnt. Nachschauen könnt ihr hier.

Ich habe meine Wahlbenachrichtigung verloren. Kann ich trotzdem wählen?

Kein Grund zur Panik! Die Benachrichtigung ist nur dazu da, damit der Wahlvorstand schneller die wahlberechtigten Personen im Wählerverzeichnis finden kann. Für die Teilnahme reicht der Ausweis.

Was muss ich zur Wahl mitbringen?

Ein Ausweisdokument muss zur Wahl mitgebracht werden. Das bedeutet: Personalausweis oder Reisepass.

Wie viele Stimmen darf ich verteilen?

Abgegeben werden dürfen insgesamt zehn Stimmen pro Wähler. Das heißt, fünf Stimmen dürfen für die Kandidierenden der Parteien und Wählervereinigungen abgegeben werden (Landesliste) und die anderen fünf Stimmen dürfen auf den Wahlkreislisten abgegeben werden. Das sind dort die Kandidierenden des jeweiligen Wahlkreises. Parteistimmen gibt es jedoch nicht.

Der gelbe Stimmzettel: Die Landeslisten

Der gelbe Stimmzettel ist der Stimmzettel für die Landeslisten und ist in ganz Hamburg gleich. Denn: Über die Landeslisten werden 50 Sitze vergeben und so über die Mehrheitsverhältnisse der Bürgerschaft entschieden, sprich: Mit diesem Stimmzettel wird darüber entschieden, welche Parteien und Wählervereinigungen wie viele Sitze in der Bürgerschaft bekommen. Auch die Reihenfolge des Einzugs der Kandidierenden wird durch diese Abstimmung entschieden. Auf diesem Zettel können fünf Stimmen abgegeben werden. Auch weniger Stimmen dürfen abgegeben werden, allerdings verschenkt man dadurch einen Teil seiner Stimmkraft. Mit mehr als fünf Kreuzen ist der Stimmzettel ungültig.

Der rote Zettel: Die Wahlkreislisten

Der rote Stimmzettel beinhaltet die Wahlkreislisten. Das sind die jeweiligen Kandidierenden die für den jeweiligen Wahlkreis in Hamburg antreten. Über diese Stimmzettel ziehen 71 Abgeordnete in das Landesparlament ein. Das bedeutet, dieser Wahlzettel entscheidet nicht darüber, wie die proportionale Sitzverteilung aussieht, allerdings welche Personen letztendlich in der Bürgerschaft sitzen.

Der Wahl-o-Mat hilft euch bei der Entscheidung

Ihr seid euch noch unsicher, wen ihr wählen sollt? Probiert schnell doch den Wahl-o-Mat aus! Die Bundeszentrale für politische Bildung hat die zur Wahl stehenden Parteien befragt und deren Positionen und Standpunkte zu 38 Themen zusammengeführt. Wer seine Standpunkte nun mit den Antworten der Parteien vergleichen will, klickt hier.

Wann gibt es die Ergebnisse?

Erste Horchrechnungen und Vorabauszählungen gibt es bereits am Abend der Wahl. Am Montag, den 24. Februar, werden dann die beiden Stimmzettel ausgezählt und das vorläufige Wahlergebnis ermittelt. Am frühen Abend gibt der Landeswahlleiter dann das vorläufige Ergebnis der Bürgerschaftswahl bekannt. Das endgültige Ergebnis soll voraussichtlich am 11. März 2020 bekanntgegeben.

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