21. Mai 2021 – Stefan Angele
Trotz der Corona-Pandemie müssen Kinder von 6 bis 16 Jahren in Deutschland künftig in vielen Fällen keine FFP2-Masken mehr tragen. Der Bundestag strich am Donnerstagabend (20.05.) eine entsprechende Verpflichtung aus dem Infektionsschutzgesetz.
An vielen Orten muss keine FFP2-Maske mehr getragen werden
Wenn der Bundesrat ebenfalls zustimmt, ist in Bussen und Bahnen, bei Friseurbesuchen oder medizinischen Terminen für Kinder künftig eine einfache OP-Maske ausreichend. Kinder unter sechs Jahren sind ohnehin generell von der Maskenpflicht ausgenommen.
Gleichzeitig strengere Regeln für Impfpassfälscher
Gleichzeitig hat der Bundestag strengere Strafen für das Fälschen von Impfpässen beschlossen. Wer gefälschte Impfdokumente oder Testergebnisse nutzt, muss mit bis zu einem Jahr Gefängnis rechnen. Für das Eintragen falscher Angaben drohen sogar zwei Jahre Haft. Darüber hinaus können Corona-Impfungen künftig nicht mehr nur von Ärzten, sondern auch von Apothekern nachträglich in einen digitalen Impfpass eingetragen werden. Darüber hinaus sind Hochschulen - im Gegensatz zu Schulen - dank der Gesetzesnovelle von der Verpflichtung zum Wechselunterricht ausgenommen.
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