12. März 2021 – Stefan Angele
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag gegen die an Wochenenden und Feiertagen geltende allgemeine Maskenpflicht für Jogger an Alster, Elbe und im Jenischpark stattgegeben. Der am Freitag (12.03.) veröffentlichte Beschluss gelte aber nur für den Antragsteller, teilte das Gericht mit. Die Stadt kündigte Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht an.
Verhältnismäßigkeit fehlt
Zwar diene die Maskenpflicht einem legitimen Zweck, ließ das Gericht verlauten. Insbesondere die Tatsache, dass sie allgemein und unabhängig von Wetter und Zahl der Besucher in den Grünanlagen jeweils von 10.00 bis 18.00 Uhr gelte, entspreche aber nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, entschieden die Richter. Weder in der Verordnung selbst noch in dem Verfahren habe die Stadt deutlich machen können, warum dies aus Infektionsschutzgründen erforderlich sein soll, hieß es.
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