25. Oktober 2024 – Chiara-Lee Haartje

Nach einem Jahr vor Gericht

Gerichtsverfahren startet: Mann schubst Frau auf die Gleise

Am 28. Oktober 2023 wurde eine Frau ohne Vorwarnung ins Gleisbett der S-Bahn-Station Reeperbahn gestoßen. Nun, fast ein Jahr später, steht der mutmaßliche Täter vor Gericht. Zeugen, Videoaufnahmen und ein Gutachten sollen Klarheit bringen.

Gericht, Urteil, Gesetz
Foto: Gorodenkoff, Shutterstock

Es war ein Schockmoment, der das Leben der Frau grundlegend veränderte: Am späten Abend des 28. Oktober 2023 wurde sie auf dem Bahnsteig der S-Bahn-Station Reeperbahn in Hamburg unvermittelt ins Gleisbett gestoßen. Nun, fast ein Jahr später, steht der mutmaßliche Täter, ein 55-jähriger Mann, vor Gericht. Der Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung findet am Hamburger Amtsgericht statt. Im Mittelpunkt stehen Videoaufnahmen und die Einschätzung eines Sachverständigen. 

Ein Dank an die Helfer

Laut Anklageschrift handelte es sich bei der Tat um einen „hinterlistigen Überfall“. Der Angeklagte soll die Frau ohne Vorwarnung gegen 22:25 Uhr in das Gleisbett gestoßen haben. Dank der schnellen Reaktion von Passanten, die die Frau rechtzeitig zurück auf den Bahnsteig zogen, konnte eine größere Tragödie verhindert werden, bevor die nächste S-Bahn einfuhr. Die Folgen für das Opfer sind schwerwiegend. Durch den Sturz in den etwa ein Meter tiefen Schacht erlitt sie mehrere Verletzungen, darunter Prellungen, eine Ellenbogenverletzung und ein großes Hämatom. Psychisch leidet sie seitdem unter starken Belastungen und Ängsten, weshalb sie bis Ende 2023 arbeitsunfähig gemeldet war.

Verhandlung kann noch verschoben werden

Der Angeklagte wurde Anfang dieses Jahres vorläufig festgenommen und befindet sich seit einem Haftbefehl im August in Untersuchungshaft. Im Gerichtssaal begleitet von zwei Justizbeamten, blieb er auch am Freitag still. Der Prozess konnte an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, da der hinzugezogene Sachverständige – ein Oberarzt für Verhaltens- und Persönlichkeitsstörungen – noch nicht alle relevanten Informationen und Unterlagen vollständig einsehen konnte. Sollte sich der Verdacht auf eine psychische Einschränkung beim Angeklagten erhärten, könnte das Verfahren an eine andere Stelle verwiesen werden. Die Verhandlung wird in den kommenden Tagen fortgesetzt, wobei sowohl Zeugen als auch Videomaterial vom S-Bahnhof eine zentrale Rolle spielen. Am Freitag zeigte der kleine Bildschirm im Verhandlungssaal eine Aufnahme des Vorfalls, die Beteiligten beobachteten das Geschehen von damals in völliger Stille. Der Angeklagte machte auch an diesem Tag keine Aussagen.

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(Quelle:dpa)

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