15. Juli 2022 – Zoe Groening (deaktiviert 16.07.24)

Zwischen 16 und 18 Grad

Gibt es bald eine gesetzlich verordnete Mindesttemperatur in deutschen Mietwohnungen?

Aufgrund der hohen Energiekosten in Deutschland wünscht sich der Bundesverband der deutschen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft eine gesetzlich verordnete Mindesttemperatur in deutschen Mietwohnungen um Gas einzusparen.

Heizung herunterdrehen, Temperatur
Foto: Thomas Collett, Shutterstock

Der Bundesverband der deutschen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (GdW) fordert eine gesetzlich verordnete Mindesttemperatur in Mietwohnungen von 16 bis 18 Grad. "Die heutige Durchschnittstemperatur in den Wohnungen liegt zwischen 21 und 22 Grad", sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko der Deutschen Presse-Agentur. "Wenn die Politik Mindesttemperaturen von 16 bis 18 Grad durchsetzt, dann würde dieser Durchschnittswert voraussichtlich auf 19 Grad sinken." Der GdW rechnet, dass pro Grad Temperaturreduktion ungefähr sechs Prozent Gas eingespart würden. Rein rechnerisch wären mit einer entsprechenden Verordnung der Regierung also Gaseinsparungen von rund 18 Prozent drin. "Wenn die Menschen auch noch anfangen würden, die Fenster nicht auf Kipp stehen zu lassen und einen Sparduschkopf zu verwenden, sind weitere zehn Prozent Einsparungen möglich", sagte Gedaschko.

Tagsüber sind momentan 20 bis 22 Grad üblich

Derzeit gibt es für Raumtemperaturen in Mietwohnungen und -häusern keine Vorgaben des Gesetzgebers. Was es gibt, sind zahlreiche Urteile von Amts- und Landgerichten, die sich mit dieser Frage befasst haben. Im Laufe der Jahre haben sich aus dieser Rechtsprechung bestimmte Mindestwerte für die vom Vermieter zu gewährleistende Raumtemperatur ergeben. Tagsüber sind das 20 bis 22 Grad und in der Nacht 17 bis 18 Grad. Im Falle einer Gasmangellage aufgrund des Kriegs in der Ukraine müssten alle Verbraucher Beiträge zum Energiesparen leisten, hatte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zuletzt deutlich gemacht. Damit in großem Umfang gespart werden kann, hatte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, bereits vorgeschlagen, Vermieter sollten die Heizungsanlage während der Heizperiode nicht mehr auf mindestens 20 bis 22 Grad hochstellen müssen. Die Vorgaben könnten zeitweise sinken.

Nachrichtenredakteurin Manja Borchert über die gesetzlich vorgeschriebene Mindesttemperatur
15.07.2022
Nachrichtenredakteurin Manja Borchert über die gesetzlich vorgeschriebene Mindesttemperatur
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(Quelle: dpa)

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