16. Februar 2024 – Hannah Aagaard

Kann die Abrissbirne schwingen?

Gibt es noch eine Möglichkeit, den Bau der neuen Sternbrücke zu stoppen?

Der Planfeststellungsbeschluss ist da. Die Bagger können rollen und die Abrissbirne steht bereit. Dem Neubau der Sternbrücke kann eigentlich nichts mehr entgegenstehen. Eigentlich… die Gegner der Bauarbeiten könnten jetzt eine Möglichkeit haben, den Bau noch zu stoppen.

Sternbrücke, Hamburg, Deutsche Bahn
Sternbrücke I Foto: Ney & Partners // rendertaxi architecture.visualisation

In der amtlichen Mitteilung heißt es: “Es finden bauzeitliche Eingriffe in Natur und Landschaft statt.“ Die Deutsche Bahn hatte die umliegenden Häuser erworben und „entmietet“. Bisherige Bewohner erhielten Ersatzquartiere und die ehemaligen ansässigen Clubs wurden für den Bau der neuen Brücke umgesiedelt.

Zuletzt gab es vermehrt Verwirrungen um Baubeginn

Kritiker der „Monsterbrücke“ könnten jetzt noch eine Chance haben gegen den Bau Klage einzureichen. Im Kleingedruckten des Planungsfeststellungsvertrages gibt es die Möglichkeit zu klagen. Das wollen die Mitglieder der Initiative Sternbrücke jetzt nutzen. Einen Monat haben sich noch dafür Zeit, beim Oberverwaltungsgericht Klage einzureichen. 40.000 Euro sind dafür schon zusammengekommen. 

Infoveranstaltung am Freitag 16.02.

Nach Abendblatt Informationen soll am Freitag (16.02.) eine Infoveranstaltung der Initiative Sternbrücke stattfinden. Auch Proteste werden nicht ausgeschlossen. Die Linksfraktion will am Mittwoch (21.02.) das Thema „Sternbrücke“ auf die Tagesordnung der Bürgerschaft setzen. Der Senat soll alles Notwendige tun, um den Bau zu stoppen. 

Bahn hat den Auftrag die Sternbrücke zu erneuern

Die Bahn argumentiert hingegen, dass sie den Auftrag habe, die marode Sternbrücke zu erneuern. In dem jetzigen Zustand könne die Brücke nicht erhalten werden. Die Stadt Hamburg habe den Auftrag, den Platz unter der Brücke, damit auf der stark befahrenen Kreuzung von Stresemannstraße und Max-Brauer-Allee alle Verkehrsteilnehmer ausreichend Platz hätten. Über diese Regelung soll es allerdings erst nach dem Beginn des Bauens eine Bürgerbeteiligung geben. 

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