10. September 2021 – Stefan Angele
Hausdurchsuchung nach "Pimmel"-Tweet
Grote kann nach "Pimmelgate" keinen Fehler erkennen
Hamburgs Innensenator Andy Grote wehrt sich gegen den Vorwurf der Bevorzugung und Einflussnahme in der Strafverfolgung. Nachdem die Polizei am Mittwoch (08.09.) eine Wohnung auf St. Pauli durchsuchen ließ, weil der Senator in einem Tweet als "Pimmel" bezeichnet wurde, hagelt es gerade im Netz Kritik. Viele halten die Aktion auch für Unverhältnismäßig. Nicht so der Innensenator selbst.
Grote sieht keinen Fehler
"Dass in diesem Fall die Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung veranlasst hat, ist deren autonome Entscheidung, auf die auch niemand von außen Einfluss nimmt", erklärte Grote am Donnerstag (09.09.). Aber allen müsse klar sein: "Wenn wir gegen strafbare Hass- und Beleidigungstaten im Netz konsequent vorgehen wollen, dann sind hierzu auch häufig Durchsuchungen erforderlich." Das möge für den einen oder anderen überraschend sein, aber inzwischen fänden solche Durchsuchungen auch regelmäßig statt.
Niemand muss sich im Netz beleidigen lassen
Natürlich gebe es schwerwiegendere Fälle, räumte Grote unter Hinweis auf rechtsextremistische Taten oder sexualisierte Übergriffe auf Frauen im Netz ein. "Andererseits wollen wir doch eigentlich alle, dass auch im Netz respektvoll mit uns umgegangen wird." Und bei aller Berechtigung auch harter, verbaler Auseinandersetzungen müsse sich niemand beleidigen lassen, auch nicht im Netz. "Nicht nur als Politiker wird man häufig mit Häme, Hass und Beleidigungen im Netz konfrontiert", sagte Grote. Wenn dabei die Qualität einer Straftat erreicht werde, dann rate er allen ausdrücklich immer, Anzeige zu erstatten, damit die Tat auch verfolgt werden könne. "Ich bin wirklich nicht empfindlich und bekomme auch eine Menge ab und halte das auch gut aus. " so Grote gegenüber Radio Hamburg. Seine einzige Möglichkeit, die Strafanzeige zu verhindern, wäre es gewesen, aktiv zu sagen: "Ich möchte keine Strafanzeige erstatten."
30. März 2023 – Sebastian Tegtmeyer
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Grote nach Durchsuchung im Shitstorm
Grote hatte nach dem auf ihn gemünzten Tweet "Du bist so 1 Pimmel" im Mai Strafantrag gestellt. Rund drei Monate später durchsuchte die Polizei eine Wohnung auf St. Pauli. Dem Durchsuchungsbeschluss zufolge war "zu vermuten, dass die Durchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln (§§ 102, 105 StPO) führen wird, insbesondere von Speichermitteln mittels derer die in Rede stehende Nachricht versandt wurde". Später ging bei Twitter ein Shitstorm auf Grote nieder, weil er wegen eine Lappalie Strafantrag gestellt habe. Andere Twitterer warfen Polizei und Staatsanwaltschaft vor, unverhältnismäßig und überzogen gehandelt zu haben.
Verdächtiger wohnt gar nicht mehr in der Wohnung
In dem von der Staatsanwaltschaft beantragten Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Hamburg ist zu lesen: "Es ist zu vermuten, dass die Durchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln (§§ 102, 105 StPO) führen wird, insbesondere von Speichermitteln mittels derer die in Rede stehende Nachricht versandt wurde." Das Problem: Der Betreiber des Accounts - Marlon P. - wohnt gar nicht mehr in der Wohnung, wie er der Tageszeitung "taz" sagt. Verschlafen geöffnet habe dessen Ex-Freundin Mara K. «Eine Polizistin rammte sofort einen Fuß in den Spalt und fragte, wie viele Personen sich in der Wohnung aufhielten», sagt sie der Zeitung. Dann hätten sie alle Räume durchsucht. Dabei wäre das aus Sicht von Marlon P. gar nicht nötig gewesen. Er habe drei Wochen zuvor eine Vorladung der Polizei bekommen, der er auch gefolgt sei. Er habe zugegeben, dass er den Account "Zoo St. Pauli" betreibe, von dem der Tweet abgesetzt worden sei, sagt er der "taz". "Zoo St. Pauli" gehört zur gleichnamigen Fan-Kneipe, die Marlon P. und Mara K. unweit des FC-St.-Pauli-Stadions betreiben.
Opposition empört über Vorgehen
"Es ist unerklärlich, warum ein so schwerwiegender Eingriff möglich war, obwohl die Urheberschaft des Tweets bereits geklärt war", kritisiert der Linken-Innenexperte Deniz Celik. Das Vorgehen entspreche dem, "was wir von der Hamburger Polizei gewöhnt sind: Autoritäre, schikanöse Machtpolitik auf Kosten der Grundrechte!" - während die Ultras St. Pauli am Millerntor-Stadion schon mal ein Transparent aufhängen mit der Aufschrift "Amtsmissbrauch trifft Peniswitze". Für die AfD macht sich Grote einfach nur lächerlich. Die Polizei weist Vorwürfe der Maßlosigkeit zurück. Beleidigungen oder Hassreden in sozialen Medien seien grundsätzlich eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben und berührten die Würde des Menschen, sagt Polizeisprecher Holger Vehren. Das Internet sei kein rechtsfreier Raum. Entsprechend bitte die Polizei auch, im Falle von Hasspostings Anzeige zu erstatten. Eine Sprecherin weist zudem daraufhin: "Alleine in diesem Jahr sind schon eine mittlere zweistellige Zahl von Durchsuchungsbeschlüssen in diesem Deliktsbereich vollstreckt worden."
Warum werden andere Vergehen nicht ähnlich verfolgt?
Viele Twitternutzer halten das für nicht glaubhaft. So verweisen etliche auf die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast, die im Internet auf das übelste beleidigt worden ist, ohne dass jemals Durchsuchungen stattgefunden hätten. Fernsehmoderatorin Ruth Moschner twittert: "Wow. Heißt das jetzt "Pimmel" sagen, wird krasser strafrechtlich verfolgt, als "Pimmel" als Bilder zu verschicken. Auf meine Strafanzeigen hat es bisher nix gegeben." Andere wiederum werfen einen Blick auf Wahlplakate des rechtsextremen III. Wegs, auf denen "Hängt die Grünen" steht, und die trotz dieses offensichtlichen Gewaltaufrufs in Sachsen immer noch nicht entfernt würden.
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