04. März 2025 – Isabell Wüppenhorst
Das Aus im DFB-Pokal gegen den SC Freiburg hat für den HSV ein Nachspiel. Der Club wird vom Sportgericht des DFB mit einer Geldstrafe belegt.
Fußball-Zweitligist HSV ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 46.500 Euro verurteilt worden. Mit dem Urteil wurden etliche Pyro-Vorfälle während des Pokal-Zweitrundenspiels beim SC Freiburg geahndet. Die Norddeutschen können bis zu 15.500 Euro der Strafe für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies müsste dem DFB bis zum 30. September nachgewiesen werden. Das Urteil sei rechtskräftig, hieß es in der Mitteilung.
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Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
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