23. März 2021 – Sebastian Tegtmeyer
"Osterruhe" vom 1. bis 5. April
Bundeskanzlerin Angela Merkel bezeichnet den knallhart Lockdown über Ostern als "Osterruhe". Auch Gründonnerstag (1. April) und Karsamstag (3. April) sollen demnach als Ruhetage definiert werden. Aber was gilt, wenn ich an den Tagen eigentlich arbeiten muss? Muss ich Urlaub nehmen oder bekomme ich frei?
Um die Infektionszahlen zu durchbrechen, gilt über die Ostertage vom 1. bis 5. April der Knallhart Lockdown. Darauf haben sich Bund und Länder bei ihren Beratungen am Montag geeinigt. Dafür sollen in diesem Jahr einmalig auch Gründonnerstag und Karsamstag zu Ruhetagen werden.
Muss ich Urlaub nehmen oder bekomme ich frei?
Der Bund erarbeite noch Rechtsgrundlagen, um beide Tage wie Sonn- und Feiertage zu behandeln, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder am Dienstag. Dabei gehe es auch um Zuschläge für Arbeitnehmer.
Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: “Derzeit wird an der Umsetzung der Beschlüsse der gestrigen Nacht gearbeitet. Über die Details der gefassten Beschlüsse wird die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend informiert.”
Niedersachsen Ministerpräsident rechnet mit freiem Tag
Stephan Weil, Ministerpräsident in Niedersachsen, rechnet als Teil des Oster-Lockdowns mit einem verpflichtenden Ruhetag für fast alle Arbeitnehmer an Gründonnerstag - auch wenn diese zu Hause arbeiten. Das Arbeitsleben werde an diesem Tag überwiegend stillstehen, auch Kindergärten blieben voraussichtlich geschlossen, sagte er. Die konkrete Regelung werde der Bund auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes vorschlagen, die Details seien deshalb noch offen. “Ich gehe aber davon aus, dass ein allgemeiner Ruhetag dann eben auch für das Homeoffice gilt.”