25. März 2021 – Stefan Angele
Zur Verlängerung des Corona-Lockdowns bis zum 18. April soll in Hamburg bereits an diesem Wochenende eine neue Verordnung gelten. Darin werde der Senat die Maskenpflicht anpassen, sagte eine Sprecherin am Donnerstag (25.03.).
Generelles Alkoholverbot fällt
Das stadtweite Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit, das der Senat Mitte Dezember anordnete, soll aufgehoben werden. Nach einer erfolgreichen Klage dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht werde der Senat nun die genauen Orte festlegen, an denen das Trinken von Alkohol verboten bleibt, sagte die Senatssprecherin. Die Liste der Orte werde aber kürzer sein als bei der Maskenpflicht im Freien, denn der Senat müsse immer belegen können, dass der Alkoholkonsum an einem bestimmten Ort zu Ansammlungen führen könne. Die Maskenpflicht ist in der bisherigen Verordnung für 56 Ortslagen definiert.
Gericht gibt Kläger auch in zweiter Instanz recht
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat das wegen der Corona-Pandemie in der ganzen Stadt geltende Alkoholverbot im öffentlichen Raum zuvor in einem Einzelfall gekippt. Das Gericht gab bereits am Freitag (19.03.) in zweiter Instanz dem Eilantrag eines Antragstellers statt, der alleine alkoholische Getränke im öffentlichen Raum konsumieren möchte. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht das Ansinnen des Mannes noch zurückgewiesen. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, der allein für den Antragsteller gilt, ist unanfechtbar, wie das Gericht mitteilte. Laut der Coronavirus-Eindämmungsverordnung ist der Konsum alkoholischer Getränke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen und Grün- und Erholungsanlagen im gesamten Stadtgebiet untersagt. Dies ist nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts jedoch nach einer rein summarischen Prüfung rechtswidrig, da das Verbot im Infektionsschutzgesetz des Bundes keine geeignete Rechtsgrundlage finde. Denn dort sei verbindlich festgelegt, dass Alkoholverbote nur an bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen ausgesprochen werden dürfen - nicht aber flächendeckend.
Maskenregelungen werden nochmal verschärft
Daneben wurde die Hamburger Coronaregeln um weitere Punkte ergänzt. Künftig müssen auch im Auto medizinische Masken getragen werden, wenn die Insassen aus verschiedenen Haushalten stammen. Die Maskenpflicht an Elbe, Alster und bestimmten Parks werde nicht verändert, trotz zweier gegenteiliger Entscheidungen des Verwaltungsgerichts. Gegen die beiden Urteile, mit denen das Gericht den Eilanträgen von zwei Joggern stattgab, hat die Stadt Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht eingelegt, wie ein Gerichtssprecher sagte. Für die beiden vor Gericht erfolgreichen Jogger wird die Maskenpflicht zumindest bis zur neuen Entscheidung nicht gelten.
Modellprojekte auch in Hamburg möglich
Gemäß den Bund-Länder-Beschlüssen will der Senat auch Modellprojekte zur Öffnung des öffentlichen Lebens zulassen. Diese Projekte sollen unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen sein, aber mit einem strengen Testkonzept verbunden werden. Die neue Verordnung soll am Freitag (26.03.) veröffentlicht werden und am Samstag (27.03.) um 0.00 Uhr in Kraft treten.
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