21. Dezember 2021 – Stefan Angele

Massive Kontaktbeschränkungen

Hamburg verschärft Coronaregeln vor Weihnachten für alle

Angesichts der sich rasch ausbreitenden Omikron-Variante werden in Hamburg bereits zu Weihnachten die Kontakte auch für Geimpfte und Genesene eingeschränkt. Nur noch maximal zehn Personen dürften privat zusammentreffen, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Dienstag (21.12.) nach einer Sitzung des rot-grünen Senats.

Sperrstunde für Gastro

Angesichts der sich rasch ausbreitenden Omikron-Variante wird es in Hamburg eine Sperrstunde für die Gastronomie geben. Ab dem 24. Dezember müssen Restaurants, Kneipen und Bars von 23.00 Uhr an schließen, sagte Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher. Am Neujahrsmorgen gelte die Sperrstunde erst ab 1.00 Uhr.

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Aus für Tanzveranstaltungen

Zudem darf es auch keine Tanzveranstaltungen mehr geben. Das Tanzverbot kommt faktisch einer Schließung von Clubs und Diskotheken gleich. In den Clubs der Stadt herrschte in den vergangenen Wochen bereits die schärfere 2G-plus-Regel. Das heißt: Zugang nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen aktuellen Corona-Test vorlegen mussten. Das Tanzverbot dürfte die durch die Pandemie gebeutelte Branche hart treffen.

Silvesterfeiern nur in kleinem Kreis

Zudem beschloss der Senat die bereits angekündigten Einschränkungen zu Silvester. Neben dem Verbot des Verkaufs von Feuerwerk herrscht an besonders publikumsträchtigen Orten ein An- und Versammlungsgebot. Am Nachmittag wollten auch die Ministerpräsidenten von Bund und Ländern zusammen mit der neuen Bundesregierung in einer Schaltkonferenz schärfere Maßnahmen beschließen - auch für Großveranstaltungen. Grund ist eine Empfehlung des neuen Corona-Expertenrats der Bundesregierung, der vor einer dramatischen Lage wegen der Omikron-Variante gewarnt hatte.

Alle Verschärfungen im Überblick

  • Für private Zusammenkünfte und Feiern gilt eine Kontaktbeschränkung für Geimpfte und Genesene auf bis zu 10 Personen (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet). Für Ungeimpfte gilt weiterhin eine Kontaktbeschränkung auf den eigenen Haushalt plus 2 Personen aus einem weiteren Haushalt. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die Regeln für Ungeimpfte.
  • Tanzveranstaltungen sind untersagt.
  • Stehplätze in gastronomischen Betrieben sind nicht gestattet.
  • Es gilt eine Sperrstunde für die Gastronomie ab 23 Uhr. An Silvester gilt die Sperrstunde ab 1 Uhr am Neujahrstag.
  • In allen Innenräumen, auch unter 2G-Bedingungen, sowie im ÖPNV wird eine FFP2-Maske empfohlen. Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn es nicht möglich ist, eine Maske zu tragen, z. B. beim Essen oder Trinken im Restaurant, in der Sauna oder bei der Sportausübung.
  • Überregionale Großveranstaltungen finden ohne Publikum statt.
  • Vom 31. Dezember 2021, 15 Uhr, bis 1. Januar 2022, 9 Uhr, ist es nicht erlaubt, Feuerwerk und Böller (Pyrotechnik) auf öffentlichem Grund zu zünden und bei sich zu haben.
  • Darüber hinaus gilt im selben Zeitraum ein Ansammlungsverbot, wonach sich maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen oder zusammenstehen dürfen.

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