30. März 2022 – Stefan Angele
Beschluss der Bürgerschaft
Hamburg wird Corona-Hotspot
Foto: CorinnaL, Shutterstock
Die Hamburgische Bürgerschaft hat die Hansestadt zum Corona-Hotspot erklärt. Ein entsprechender Antrag der rot-grünen Regierungsmehrheit wurde am Mittwoch (30.03.) mit Unterstützung der Linken angenommen. Im Gegensatz zu den Nachbarländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein und den meisten anderen Bundesländern sollen so Schutzmaßnahmen wie eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen und im Einzelhandel über den kommenden Samstag hinaus bis Ende April beibehalten werden.
30. März 2023 – Sebastian Tegtmeyer
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Opposition stimmt gegen Hotspot-Regelung
Die CDU sprach sich zwar angesichts hoher Infektionszahlen für weitere Corona-Maßnahmen aus, stimmte aber gegen den rot-grünen Antrag. AfD und FDP hatten bereits im Vorfeld Klagen gegen eine Hotspot-Regelung angekündigt. Alle drei Parteien sehen die rechtlichen Voraussetzungen dafür in der Stadt nicht erfüllt. SPD und Grüne verwiesen hingegen trotz laut Robert Koch-Institut bundesweit zweitniedrigster Sieben-Tage-Inzidenz in Hamburg auf eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems.
Droht Überlastung des Gesundheitssystems?
Aktuell sei erneut eine "außerordentlich hohe und zunehmende Anzahlen von täglichen Neuinfektionen zu beklagen", heißt es in dem Beschluss, der zu der Feststellug kommt, "dass in der Freien und Hansestadt Hamburg durch eine epidemische Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht." Laut dem von der Bundesregierung gegen den Widerstand der Länder geänderten Infektionsschutzgesetz ist dies die Voraussetzung, um weitergehende Corona-Maßnahmen beizubehalten.
Folgende Regeln bleiben so bestehen
Neben der Maskenpflicht wird auch auch die 2G-plus-Regel für Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem negativen Test bei Tanzveranstaltungen beibehalten - getanzt werden darf unter 2G plus aber weiter maskenlos. In den Schulen soll die Maskenpflicht generell weiter gelten - allerdings sollen Schüler und Lehrer die Masken an ihren Arbeitsplätzen ab Montag (04.04.) im Unterricht abnehmen dürfen.
Neue Eindämmungsverordnung für Hamburg
Die Regelungen sollen laut Senat nun in eine neue Corona-Eindämmungsverordnung einfließen, die bis Ende der Woche erarbeitet werden und am Samstag (02.04.) in Kraft treten soll. Eigentlich sind laut Infektionsschutzgesetz ab Sonntag (03.04.) Maskenpflichten in Deutschland nur noch begrenzt möglich, etwa in Kliniken oder Pflegeheimen, Bussen und Bahnen. Maskenpflichten oder 2G- und 3G-Zutrittsregeln in Geschäften, Schulen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind dagegen nicht mehr möglich, es sei denn, das jeweilige Landesparlament stellt für eine Region eine besonders kritische Corona-Lage fest. Von dieser Hotspot-Regel hatte bis dato nur Mecklenburg-Vorpommern Gebrauch gemacht.
Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
16. November 2021 – Sebastian Tegtmeyer
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