31. August 2023 – Sebastian Tegtmeyer
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Hamburg zur sogenannten Rolling-Stones-Affäre in der Hansestadt aufgehoben. Nun müsse eine andere Strafkammer die Korruptionsvorwürfe erneut prüfen
Die Korruptionsvorwürfe rund um die Genehmigung der Großveranstaltung im Herbst 2017 müssen von einer anderen Strafkammer in Hamburg erneut umfassend geprüft werden, wie der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig am Donnerstag entschied (Az.: 5 StR 447/22). Das erste Urteil habe sich als "durchgreifend rechtsfehlerhaft" erwiesen.
Ehemalige Leiter des Bezirksamts Hamburg-Nord im Zentrum der Affäre
Im Zentrum der Affäre steht der ehemalige Leiter des Bezirksamts Hamburg-Nord, das für die Genehmigung des Konzerts 2017 zuständig war. Er hatte Freikarten gefordert und vom Veranstalter erhalten. Die Tickets hatten einen Wert von knapp 15.000 Euro. Mit ihm waren sein ehemaliger Stellvertreter und zwei verantwortliche Mitarbeiter der Konzertagentur angeklagt worden. Sie waren teils verurteilt, teils freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt, über die der BGH nun entschieden hat.
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Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
16. November 2021 – Sebastian Tegtmeyer
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