17. Mai 2022 – Isabell Wüppenhorst

Bundesverfassungsgericht schafft Klarheit:

Hotels in Hamburg dürfen Bettensteuer verlangen

Seit Jahren wird in Deutschland um die sogenannte Bettensteuer gestritten, die in Dutzenden Städten und Gemeinden von Übernachtungsgästen kassiert wird. Das Bundesverfassungsgericht schafft nun Klarheit - nicht zur Freude aller Beteiligten.

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Foto: Sashkin, Shutterstock

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Bettensteuer ist in Hamburg auf ein geteiltes Echo gestoßen. Während sich der rot-grüne Senat erfreut von der Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Abgabe für Übernachtungsgäste durch die Karlsruher Richter zeigte, reagierten der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Hamburg und der Betreiber des Hotels Grand Elysée enttäuscht. Die Verfassungsrichter hatten die Erhebung der Abgaben durch Städte und Gemeinden am Dienstag nach jahrelangem Streit für verfassungskonform erklärt. In Hamburg wird die Kultur- und Tourismustaxe seit dem 1. Januar 2013 erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem Preis der Unterkunft.

Mit der Abweisung der Verfassungsbeschwerden von Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg bestehe nun „allgemeine Rechtssicherheit“, erklärten Finanzsenator Andreas Dressel, Kultursenator Carsten Brosda (beide SPD) und Wirtschaftssenator Michael Westhagemann (parteilos). „Es war rückblickend eine gute Entscheidung, die Kultur- und Tourismustaxe für Hamburg einzuführen, weil dadurch der hiesige Kultur- und Tourismusstandort nachhaltig gestärkt wird.“ Auch das zur Block Gruppe gehörende Grand Elysée am Dammtor hatte Beschwerde in Karlsruhe eingereicht. „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beibehaltung der Bettensteuer hätten wir uns aus Sicht des Hotelgewerbes anders gewünscht“, sagte Stephan von Bülow, Vorsitzender der Geschäftsführung der Block Gruppe, der Deutschen Presse-Agentur. Aber selbstverständlich akzeptiere man den Richterspruch.

„Wir sind von dem Ausgang des Verfahrens enttäuscht“

„Wir sind von dem Ausgang des Verfahrens enttäuscht“, sagte die Landesgeschäftsführerin des Dehoga Hamburg, Ulrike von Albedyll, der dpa. „Bemerkenswert ist, dass nun auch beruflich veranlasste Übernachtungen mit einer Bettensteuer belegt werden dürfen. Vor ein paar Jahren hatte das Bundesverwaltungsgericht dies noch ausgeschlossen.“ Neben Hamburg, Bremen und Freiburg werden Bettensteuern auch in Dutzenden anderen Kommunen erhoben. Offiziell heißen sie zum Beispiel Kultur- oder Tourismusförderabgabe, Citytax, Beherbergungs- oder Übernachtungssteuer. Das Grundprinzip ist immer gleich: Meist wird pro Person und Nacht ein bestimmter Anteil des Übernachtungspreises fällig, in der Regel um die fünf Prozent.

Kulturtaxe in Hamburg nach Übernachtungspreis gestaffelt

In Hamburg ist die Höhe der Kulturtaxe nach dem Übernachtungspreis gestaffelt. So werden bei einem Übernachtungspreis von unter 25 Euro 50 Cent fällig; wer bis zu 200 Euro pro Nacht zahlt, muss 4 Euro berappen. Darüber hinaus wird in 50-Euro-Schritten jeweils ein weiterer Euro fällig. Bislang sind Geschäftsreisende von der Kulturtaxe ausgenommen. Aktuell gebe es auch keine Überlegungen, daran etwas zu ändern, sagte der Sprecher der Finanzbehörde.

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(Quelle: dpa)

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