Coronavirus-Pandemie

Infektionsschutzgesetz: Das müsst ihr jetzt wissen

Das Infektionsschutzgesetz wurde am Mittwochnachmittag beschlossen. Doch, was wurde eigentlich beschlossen und was steckt eigentlich dahinter?

Reaganzglas mit positivem Coronatest und leerer Spritze
Foto: Frau.Anna, Shutterstock

Nachdem am Mittwochnachmittag heftig im Bundestag diskutiert wurde, steht nun das neu Infektionsschutzgesetz (IfSG). Für die Vorlage von Union und SPD stimmten 415 Abgeordnete, 236 entschieden sich dagegen, acht Abgeordnete enthielten sich. Anschließend stimmte der Bundesrat zu. Doch was ist das neu beschlossene Infektionsschutzgesetz und was ändert sich mit diesem genau für uns?

Überarbeitung der Generalklausel

Beim Verfassen des bisherigen IfSG, konnte keiner im Voraus sagen, mit welcher wirklichen Pandemie Deutschland rechnen konnte. Für den Fall der Fälle wurde vom Gesetzgeber die Generalklausel des Paragraphen 28 ins Leben gerufen. Diese besagt, dass die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen treffen kann, „soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.“ Paragraph 32 besagt, dass die Landesregierungen dementsprechend Gebote und Verbote als Verordnungen aussprechen können. So wurden auch die in der Corona-Pandemie erlebten Eindämmungsmaßnahmen wie Kontaktbeschränkungen erlassen.

Das Echo aus der Bevölkerung und auch aus Reihen der Politik ließ nicht auf sich warten. Bedarf es für Einschnitte in die Bürgerrechte nicht einer gesetzlichen Grundlage? Darf die Exekutive wirklich so über die Bürger bestimmen?

Coronavirus-Maßnahmen in gesetzlichem Rahmen

Anfang November hat sich die Koalition auf Druck der SPD dazu entschieden, den Coronavirus-Maßnahmen einen gesetzlichen Rahmen zu verpassen. Unter Paragraph 28 kann man nun entnehmen: „Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)“. Innerhalb von 17 Punkten werden dort die bekannten Eindämmungsmaßnahmen aufgelistet. Zudem wurde festgelegt, wann es sich wirklich um eine epidemische Lage handelt und diese Punkte greifen. Das ist nämlich dann der Fall, wenn die WHO eine internationale Notlage ausruft oder die Lage in Deutschland bedrohlich zu werden scheint und sich über mehrere Länder ausbreitet. Zudem müssen die Verordnungen befristet sein und eine allgemeine Begründung erhalten.

Alle weiteren Informationen zum Coronavirus erhaltet ihr auch bei uns im Programm.

undefined
Radio Hamburg Live
Audiothek