25. März 2021 – Stefan Angele
Die geplante generelle Corona-Testpflicht für Einreisen per Flugzeug nach Deutschland soll ab diesem Sonntag (28.03.) um 0.00 Uhr gelten. Grund sei, dass Reisende und Fluggesellschaften sich darauf einstellen können, hieß es am Donnerstag (25.03.) aus dem Bundesgesundheitsministerium. Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Kabinett solle die neue Einreiseverordnung an diesem Freitag (26.03.) veröffentlicht werden.
Testpflicht wird ausgeweitet
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten beschlossen, dass der Bund angesichts der weltweiten Pandemie eine generelle Testpflicht vor Abflug als Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland festschreiben soll. Schon jetzt müssen Einreisende einen negativen Test vor dem Abflug vorweisen, die aus "Hochinzidenzgebieten" mit besonders vielen Infektionen sowie Gebieten mit neuen Virusvarianten kommen.
Verpflichtender Test vor Abreise
Die generelle Neuregelung soll nun in der Nacht von Samstag auf Sonntag in Kraft treten. Alle Passagiere, die per Flugzeug ab 0.00 Uhr nach Deutschland einreisen wollen, müssen sich verpflichtend vor Abreise testen lassen. Crews sind nicht betroffen, wie es im Ministerium weiter hieß. Flugreisende sollen die Kosten der Tests grundsätzlich selbst tragen. Eine Beförderung durch die Fluggesellschaft ist nur mit negativem Testnachweis gestattet. Andernfalls soll man sich nach den örtlichen Vorschriften auf eigene Verantwortung in Isolierung begeben müssen.
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