19. September 2023 – Isabell Wüppenhorst
Auf über 15 Tage summiert sich die Abspielzeit von kinderpornografischen Videos, die ein 46-Jähriger in Hamburg gespeichert haben soll. Zögerlich räumt er den Besitz vor Gericht ein. Es droht ihm lange Haft - auch wegen seiner Vorgeschichte.
Mehr als 160.000 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten soll ein Hamburger auf Datenträgern gespeichert haben. Der 46-Jährige muss sich seit Dienstag vor einer Großen Strafkammer am Landgericht verantworten. Laut Anklage zeigen die Bilder und Videos zum Teil schwerste Missbrauchs- und Gewalttaten an Kindern, darunter Kleinkinder und Babys. Die Staatsanwältin beschrieb den Inhalt von rund 50 Dateien, auf denen viele Vergewaltigungsszenen zu sehen sind. Allein die Videos sollen eine Gesamtabspieldauer von mehr als 15 Tagen haben.
Der Angeklagte räumte zunächst nur einen Teil des Dateibesitzes ein
Der Angeklagte räumte zunächst nur einen Teil des Dateibesitzes ein. Er habe für Bekannte Computer repariert, dabei seien die Daten ungewollt auf seine Speichermedien kopiert worden. "Ich kann mir das nicht erklären", sagte er mit Blick auf die Datenmenge. Dem schenkte die Vorsitzende Richterin Birte Meyerhoff wenig Glauben. "Ich sehe Widersprüche", sagte sie. Nach einer Unterbrechung gestand der Angeklagte die Vorwürfe weitgehend. "Die Daten sind größtenteils von mir irgendwann angelegt worden", sagte er nach Angaben eines Gerichtssprechers.
Bereits 2018 auf Bewährung verurteilt worden
Die Speichermedien - Festplatten, USB-Sticks, Notebook und Handys - waren nach Angaben der Richterin am 18. November 2021 bei einer Durchsuchung in der Wohnung des 46-Jährigen sichergestellt worden. Es wurde ein Haftbefehl erlassen und zugleich außer Vollzug gesetzt. Das Strafverfahren war durch eine Anzeige seiner Ex-Freundin in Gang gekommen, wie Meyerhoff erklärte. Zum Tatzeitpunkt stand der Angeklagte unter Bewährung. Er war nach Angaben des Gerichtssprechers bereits 2018 wegen Besitzes von Kinderpornografie zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Zuvor hatte er sechseinhalb Jahre im Gefängnis verbracht. Zu dieser Strafe war er 2010 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden. Opfer der Tat waren den Angaben zufolge seine eigenen Töchter gewesen.
Staatsanwaltschaft könnte eine Strafe von mehr als vier Jahren anstreben
Meyerhoff wies darauf hin, dass der Besitz von Kinderpornografie ein Verbrechen und die Datenmenge in diesem Fall erheblich sei. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Haft. Normalerweise werden Anklagen dieser Art vor Schöffengerichten am Amtsgericht verhandelt. Dass der Fall vor einer Strafkammer am Landgericht zur Anklage gebracht wurde, deutet darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft eine Strafe von mehr als vier Jahren anstreben könnte. Das Gericht hat drei weitere Verhandlungstermine bis zum 25. Oktober angesetzt.
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Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
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