29. März 2023 – Zoe Groening

Kilometerlange Staus

Klimaaktivisten nach Straßenblockade wieder entlassen

Die in Gewahrsam sitzenden Blockierer der Hamburger Elbbrücken müssen sofort entlassen werden. Das Landgericht Hamburg hat den Beschwerden der beiden Aktivisten der Gruppe "letzte Generation" stattgegeben.

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29.03.2023
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Die in Gewahrsam sitzenden Blockierer der Hamburger Elbbrücken müssen umgehend entlassen werden. Das Landgericht Hamburg gab am Mittwoch (29.03) Beschwerden der beiden Aktivisten der Gruppierung Letzte Generation statt. Zuvor hatte das Amtsgericht Hamburg am Wochenende noch die Entscheidung der Polizei bestätigt, den 19-Jährigen und die 27-Jährige insgesamt zehn Tage bis kommenden Dienstag um Mitternacht in Gewahrsam zu lassen.

Ingewahrsamnahme sei nicht gerechtfertigt

Nach Ansicht des Landgerichts liegen die gesetzlichen Voraussetzungen einer Ingewahrsamnahme zur Verhinderung von Straftaten nicht vor. Die zu verhindernde Tat müsse zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unmittelbar bevorstehen, um eine Ingewahrsamnahme zu rechtfertigen. Dafür reiche nicht aus, dass sich die Betroffenen schon im vergangenen Jahr an ähnlichen Aktionen beteiligt hätten, entschied das Landgericht.

Blockade auf den Elbbrücken

Am vergangenen Samstag (25.03) hatten sieben Aktivisten der Gruppierung Letzte Generation die Elbbrücken stadteinwärts blockiert und kilometerlange Staus verursacht, die sich erst nach Stunden auflösten. Fünf von ihnen wurden noch am selben Tag aus dem Gewahrsam entlassen. Es handelte sich dabei um zwei Frauen im Alter von 16 und 22 Jahren sowie drei Männer im Alter von 22, 24 und 50 Jahren. Dem Landgericht zufolge muss es Hinweise darauf geben, dass und wann sich die Betroffenen erneut an vergleichbaren Blockadeaktionen beteiligen wollten. Solche Erkenntnisse hätten nicht vorgelegen. Dass in einem Unterstützeraufruf der Gruppierung von Aktionen in Hamburg bis zum 6. April die Rede sei, reiche mit Blick auf die Betroffenen und deren Beteiligungswillen nicht aus.

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(Quelle: dpa/lno)

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