29. Juni 2023 – Isabell Wüppenhorst

Am Donnerstag (29.06.)

Landgericht entscheidet über Urteil nach HASPA-Schließfach Diebstahl

Im August 2021 dringen Kriminelle in eine Sparkassenfiliale bei Hamburg ein und plündern mehr als 600 Schließfächer. Von der Beute in zweistelliger Millionenhöhe fehlt jede Spur. Ein Gericht will nun entscheiden, wie die Sparkasse ihre Kunden entschädigen muss.

Urteil, Gericht, Strafgericht
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Knapp zwei Jahre nach dem spektakulären Aufbruch von mehr als 600 Schließfächern einer Norderstedter Sparkassen-Filiale will das Landgericht Hamburg ein Urteil zur Entschädigung mehrerer Schließfachbesitzer verkünden. Die Kunden haben die Hamburger Sparkasse (Haspa) auf Schadenersatz verklagt. In dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob die Haspa bei der Sicherung des Tresorraums Pflichten verletzt hat. Nach einer mündlichen Verhandlung im April will die Zivilkammer am Donnerstag (14.30 Uhr) ihr Urteil verkünden. Die holsteinische Stadt Norderstedt grenz direkt an Hamburg. Am 6. August 2021 waren unbekannte Täter mit Hilfe eines Kernbohrers aus einer Wohnung über der Haspa-Filiale durch eine Betondecke in den Schließfachraum eingedrungen. Sie stahlen Geld, Gold, Schmuck und viele andere Wertgegenstände aus den aufgebrochenen Schließfächern.

Die Alarmanlage löste nicht aus

Die Alarmanlage löste nicht aus. Rechtsanwalt Jürgen Hennemann, der nach eigenen Angaben ein Dutzend Kunden vertritt, geht von einem Gesamtschaden in Höhe von rund 40 Millionen Euro aus. Die Haspa beziffert den Schaden auf 11 Millionen Euro. Einer der Kunden verlangt 150.000 Euro zurück. Diesen Betrag hatte der ältere Mann als Bargeld in einem Schließfach in der Norderstedter Filiale deponiert. Er habe das Geld eigentlich mit nach Hause nehmen wollen, weil die Haspa ein Verwahrentgelt (Strafzinsen) für sein Guthaben oberhalb von 50.000 Euro verlangt habe. Ein Mitarbeiter der Haspa habe ihn gewarnt, das sei zu unsicher, und das Schließfach als Alternative angeboten. In einem anderen Fall geht es um Bargeld in Höhe von mindestens 25.000 Euro sowie Goldbarren und Goldmünzen.

Haftung war auf je 40.000 Euro je Schließfach begrenzt

Die Haftung war nach den Bedingungen des Geldinstituts auf 40.000 Euro je Schließfach begrenzt. Sollte die Haspa ihre Pflichten bei der Sicherung verletzt haben, folge daraus eine höhere Schadensersatzpflicht, hatte der Vorsitzende Richter Christoph Ruholl bei dem Termin im April erklärt. In einer ersten Einschätzung hatte die Kammer auf einen früheren Einbruchsversuch nach ähnlichem Muster in eine Haspa-Filiale in Hamburg-Altona verwiesen. Das hätte zu verbesserten Sicherheitsvorkehrungen in Norderstedt führen müssen. Der Einbruch hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Eine umfangreiche Fahndung einschließlich Durchsuchungen in Berlin und einem Beitrag in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY... ungelöst" brachte die Polizei bisher allerdings nicht auf die Spur der Täter.

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(Quelle: dpa)

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