20. Januar 2022 – Linda Shllaku (deaktiviert)

Niedersachsen

Landkreis Osnabrück fordert Übergangsfristen der Johnson & Johnson-Verordnung

Von einem Tag auf den anderen Tag nicht mehr vollständig geimpft oder geboostert - das gilt für Menschen in Deutschland, die eine Corona-Impfung von Johnson&Johnson bekommen haben.

Johnson und Johnson Coronaimpfstoff
Foto: vovidzha / Shutterstock.com

Der Landkreis Osnabrück hat entsprechende Übergangsfristen in der niedersächsischen Corona-Verordnung gefordert. Das Bundesgesundheitsministerium hatte am Dienstag mitgeteilt, als geimpft mit vollständigem Grundschutz gelte man in Deutschland nun erst, wenn auf die Johnson&Johnson-Erstimpfung eine zweite Impfung folgt - möglichst mit einem mRNA-Vakzin wie dem von Biontech/Pfizer oder Moderna. Der vollständige Schutz ist etwa für die Einhaltung von 2G-Zugangsregeln nötig. Der Landkreis Osnabrück teilte mit: «Die neuen Regeln bedeuten allerdings auch: Menschen, die zunächst mit Johnson&Johnson geimpft wurden, gelten nach der Zweitimpfung nun nicht mehr als geboostert und erhalten diesen Status erst wieder mit der dritten Impfung. Da viele Betroffene nun aber noch warten müssen, bis die Dreimonatefrist - die aus medizinischer Sicht für den größtmöglichen Schutz notwendig ist - bis zur dritten Impfung abgelaufen ist, können sie sich auch nicht umgehend boostern.» Der Landkreis fordere das Land daher auf, die Verordnung zumindest dahingehend zu ändern, dass die Betroffenen mit zwei Impfungen - zunächst Johnson & Johnson, dann ein weiterer Impfstoff - solange weiterhin als geboostert gelten, bis sie nach Ablauf von drei Monaten ihre Drittimpfung erhalten können. Heute zählen in einigen Bundesländern Johnson&Johnson-Erstgeimpfte nach nur einer weiteren Impfung schon als «geboostert», wenn es um 2G-plus-Regeln geht und Eintritt nur Geimpften und Genesenen gestattet ist, die zudem getestet sind oder eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.

(dpa)

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