17. Juni 2024 – Isabell Wüppenhorst

Haftrichter entscheidet:

Mann mit Schieferhammer vom Kiez muss in die Psychiatrie

In der Nähe der Reeperbahn droht ein 39-Jähriger mit einem Hammer und einem Molotowcocktail. Er wird von Polizisten angeschossen. Ein Haftrichter hat nun entschieden: Er muss in die Psychiatrie.

Polizei, Polizeiauto
Foto: FooTToo, Shutterstock

Der in Hamburg-St. Pauli wegen der Bedrohung von Passanten von der Polizei am Sonntag (16.06.) angeschossene Mann wird in ein psychiatrisches Krankenhaus verlegt. Ein Haftrichter habe am Montag einen einstweiligen Unterbringungsbefehl erlassen, sagte Hamburgs Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Es sei davon auszugehen, dass der 39 Jahre alte Mann während der Tat vermindert schuldfähig oder sogar komplett schuldunfähig gewesen sei. Hintergrund sei wohl eine psychische Erkrankung.

Der Mann bedrohte Passanten und Polizisten auf der Reeperbahn

Der Mann aus dem niedersächsischen Buchholz war laut Polizei am Sonntagmittag mit einem üblicherweise von Dachdeckern genutzten Schieferhammer und einem Molotowcocktail in der Hand aus einem Imbiss in der Silbersackstraße gekommen. Anschließend war er bedrohlich auf Passanten und Polizisten zugegangen. Auf Anweisungen der Polizei reagierte er nicht, auch der Einsatz von Pfefferspray half nicht. Schließlich schossen die Beamten. Der Mann sei getroffen worden und zu Boden gegangen. Er habe sofort medizinische Hilfe bekommen und sei in ein Krankenhaus gebracht worden. Polizisten oder unbeteiligte Dritte wurden nicht verletzt.

Verdachts auf Totschlag und Verstoß gegen das Waffengesetz

Der 39-Jährige sei am Montag in den Morgenstunden aus dem Krankenhaus entlassen worden. Bereits am Sonntag sei seine Wohnung in Buchholz auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft durchsucht worden. Dabei wurden Unterlagen sichergestellt. Zum Tatvorwurf oder zu seinen Motiven habe sich der Beschuldigte während der Vernehmung nicht geäußert, sagte Oechtering. Ermittelt werde wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Wegen der Bedeutung des Falls und den noch unklaren Hintergründen habe die Generalstaatsanwaltschaft den Fall übernommen. Bearbeitet werde er von der Zentralstelle Staatsschutz. Zuvor hatte die Polizei bereits erklärt, dass wegen des Schusswaffeneinsatzes der Polizei wie in solchen Fällen üblich auch das Dezernat Interne Ermittlungen der Innenbehörde die Überprüfungen anstelle.

Kurz vor dem Vorfall gab es im Stadtteil St. Pauli wegen des EM-Spiels Niederlande gegen Polen einen Marsch mit etwa 13.000 niederländischen Fans, einige waren auch in unmittelbarer Nähe des Tatorts. Wie auf Videoaufnahmen, die in den sozialen Medien kursieren, zu hören ist, erhielten sie über Lautsprecher auf Niederländisch durchgesagte Anweisungen der Polizei, die wegen des Fanfests von niederländischen Kollegen unterstützt wurden. Oechtering betonte jedoch: "Es gibt keinen Zusammenhang zur organisierten Fußballgewalt."

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(Quelle: dpa/lno)

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