08. August 2023 – Isabell Wüppenhorst
Der Hamburger Senat will die Mieter in Hamburg weiter vor einer schnellen Kündigung oder extremen Mieterhöhungen schützen. Deshalb sind jetzt zwei Regelungen, die sonst bald auslaufen würden, verlängert worden.
Der Hamburger Senat will die Mieter in Hamburg weiter vor einer schnellen Kündigung oder extremen Mieterhöhungen schützen. Deshalb sind jetzt zwei Regelungen, die sonst bald auslaufen würden, verlängert worden. Vermieter dürfen die Mieten für Wohnungen in Hamburg weiterhin innerhalb von drei Jahren statt um 20 nur um maximal 15 Prozent erhöhen. Zudem darf Mieterinnen und Mietern von Eigentumswohnungen nach Umwandlung und Verkauf weiter frühestens nach zehn Jahren etwa wegen Eigenbedarf gekündigt werden, wie der rot-grüne Senat am Dienstag mitteilte.
Beide Verordnungen gälten vom 1. September an
Die Landesregierung habe die Kappungsgrenzenverordnung und die Kündigungsschutzfristverordnung neu erlassen. Beide Verordnungen gälten vom 1. September an flächendeckend für ganz Hamburg mit der maximal möglichen Dauer von fünf beziehungsweise zehn Jahren. "Der Neuerlass der beiden Verordnungen ist ein wichtiges Signal an Hamburgs Mieterinnen und Mieter", betonte Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein (SPD).
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Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
16. November 2021 – Sebastian Tegtmeyer
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