20. Dezember 2024 – Chiara-Lee Haartje

Nach 5 Monaten

Mitbewohner erstochen: 38-Jähriger schweigt zu Mordanklage

In einer Hamburger Wohngemeinschaft wird ein Mann erstochen. Ein Mitbewohner steht wegen Mordes vor Gericht, schweigt aber zu den Vorwürfen. Laut Anklage soll er dem Opfer nach einem Streit tödliche Messerstiche zugefügt haben. Der Prozess soll die genauen Hintergründe klären.

Urteil, Gericht, Strafgericht
Foto: Mehaniq, Shutterstock

Beginn des Prozesses gegen den mutmaßlichen Täter

Fünf Monate nach dem tödlichen Vorfall in einer Wohngemeinschaft in Hamburg-Dulsberg hat der Prozess gegen den Angeklagten vor dem Landgericht begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 38-Jährigen heimtückischen Mord vor. Der Mann soll am Abend des 1. Juli 2024 seinen Mitbewohner nach einem Streit aufgesucht und plötzlich mit einem Messer attackiert haben.

Tatablauf: Messerangriff endet tödlich

Laut Anklage klopfte der Beschuldigte an die Zimmertür seines Mitbewohners und sprach ihn auf einen Vorfall vom Morgen an, über den bisher keine Details bekannt sind. Im Verlauf des Gesprächs soll der Angeklagte dem Opfer unvermittelt ein Messer in den Hals gestoßen haben. Als sich der Verletzte wegdrehte, fügte der Täter ihm zwei weitere Stiche in den Hinterkopf zu. Der Angriff durchtrennte die Halsschlagader des Opfers, das noch am Tatort seinen Verletzungen erlag. Rettungskräfte konnten den Mann nicht mehr reanimieren. Die Polizei nahm den mutmaßlichen Täter, einen italienischen Staatsbürger, direkt in der Wohnung fest. Die Tatwaffe soll gesichert worden sein, und eine DNA-Analyse zu Blutspuren wird im Rahmen des Prozesses durchgeführt.

Schweigen vor Gericht

Der Angeklagte hat sich entschieden, keine Angaben zu den Vorwürfen zu machen. „Mein Mandant wird sich schweigend verteidigen“, erklärte sein Anwalt. Der Vorsitzende Richter, Matthias Steinmann, sicherte zu, dass auf Antrag der Verteidigung eine zusätzliche DNA-Untersuchung vorgenommen werde.

Konflikte in der Wohngemeinschaft

Nach Angaben des Gerichts wohnten der Angeklagte und das Opfer zusammen mit einem dritten Mitbewohner in einer sogenannten Zweck-WG in einem Mehrfamilienhaus. In der Vergangenheit soll es zwischen dem späteren Opfer und dem Angeklagten wiederholt zu Konflikten gekommen sein. Der Beschuldigte ist polizeibekannt und wegen Diebstahls sowie Körperverletzung vorbestraft. Ein Angehöriger des Opfers tritt im Prozess als Nebenkläger auf und wird während der Verhandlung von einem Anwalt vertreten. Der Prozess soll weitere Details zum Tatmotiv und den genauen Umständen des Streits ans Licht bringen.

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(Quelle: dpa)

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