24. August 2022 – Redaktion Radio Hamburg

Pfändungsschreiben um Schulden zu begleichen

Neue Betrugsmasche kommt direkt nach Hause

Gefälschte Pfändungsbeschlüsse in Briefform machen derzeit die Runde. Das Amtsgericht warnt vor der neuen Betrugsmasche. Ausgestellt werden die Schreiben von einer fiktiven Gerichtsvollzieherin und tragen das Hamburgische Landeswappen.

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Foto: Sora Shimazaki, Pexels

Forderungen der Betrüger

Die Schreiben werden direkt per Einwurf zugestellt und fordern den Empfänger dazu auf, noch offene Schulden in Höhe von 740€ innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu bezahlen. Sollte der Empfänger dies nicht tun, droht ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe. Dabei handelt es sich um fünf Tage Freiheitsstrafe zu einem Tagessatz von je 94€. Unterzeichnet sind die Briefe von der fiktiven Person Andrea Steinwerk, die angeblich als Obergerichtsvollzieherin in der Abteilung Gerichtliche Mahnbescheide angestellt ist. Weiterhin liegt eine Pfändungsurkunde mit Erklärungen dabei. Diese stammt von dem erfundenen Gerichtsvollzieher Jürgen Klein und erläutert die Vorschriften des Schweizer Schuldenbetrugs- und Konkursgesetzes (SchKG).

Das Geld wollen die Betrüger dann auf ein griechisches Konto überwiesen haben, denn die im Brief angegebene IBAN beginnt mit dem griechischen Ländercode GR. Die Nummer ist über einen QR-Code verschlüsselt, der für die Überweisung erst gescanned werden soll.

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Beschlüsse dieser Art existieren nicht

Das Amtsgericht erklärt, dass solche Briefe unseriös sind, da sie von GerichtsvollzieherInnen generell nicht ausgestellt werden. Nur Amtsgerichte sind in der Lage richtige Beschlüsse zur Pfändung oder Überweisung zu versenden. Zudem entstehen Forderungen zur Pfändung nur, wenn der Empfänger Schulden gegenüber eines Dritten hat. Also zum Beispiel einer Bank. Kann er diese nicht zurückzahlen, wird das Amtsgericht eingesetzt um das Geld zurückzufordern. Hinzu kommt, dass in diesem Fall niemals so etwas wie eine Ersatzfreiheitsstrafe ausgestellt wird.

Auch Rechnungen wie in dem gefälschten Schreiben sollten nicht ernst genommen werden. Diese kommen in der Regel direkt von der Justizkasse Hamburg und verweisen auf ein Deutschen Konto und enthalten sowohl ein Kassenzeichen, als auch ein Aktenzeichen, das für Nachfragen beim Gericht angegeben wird.

Wer ganz sichergehen möchte, ob die Personen hinter dem Schreiben überhaupt existieren, kann diese in der Gerichtsvollzieherauskunft im Serviceportal Hamburg nachschlagen.

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